„Batman“-Amokläufer muss mit Todestrafe rechnen

James Holmes, der 2012 in einem Kino in Aurora 12 Menschen erschoss, könnte trotz nachgewiesener Geisteskrankheit zum Tode verurteilt werden.

James Holmes, der auf ewig mit dem Namen Batman und dem Film „The Dark Knight Rises“ verbunden sein wird, könnte für seinen Amoklauf am 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora zum Tode verurteilt werden.

Die zwölf für den Prozess berufenen Geschworenen hatten am Montag (03. August) nach zweistündigen Beratungen in Centennial im US-Bundesstaat Colorado entschieden, dass sie in der vor Gericht nachgewiesenen Geisteskrankheit des 27-Jährigen keine mildernden Umstände erkennen können.

Nach dem in diesem Bundesstaat geltenden Gesetz müssen die Geschworenen drei Mal in Beratungen gehen, um zu entscheiden, ob ein Verurteilter die Todesstrafe bekommt oder lebenslänglich in Haft muss.

Am Montag fand die zweite Beratung statt, eine weitere steht noch aus. Am Dienstag (04. August) werden erneut Zeugen vor Gericht vernommen.

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