„Happy Birthday To You“ darf nun verwendet werden – ohne dass man dafür zahlen muss

Ein Richter hat entschieden, dass einer der populärsten Songs, „Happy Birthday To You“, nicht Warner und Chapell Music gehört – sondern gratis gesungen und genutzt werden darf.

Seit Jahrzehnten gab es in den USA Streit darüber, ob Tantiemen für die Nutzung von „Happy Birthday To You“ an Warner und Chapell Music gezahlt werden müssen. Ein US-Richter hat nun zugunsten der Mehrheit entschieden: Das Platten-Label ist nicht im Besitz der Rechte an „Happy Birthday To You“, für dessen Benutzung sie über 2 Millionen Dollar pro Jahr kassiert haben.

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Im Jahr 1935 wurden von dem Musikverlag Clayton F. Summy Co. Rechte für das Stück angemeldet, die Warner/Chapell im Jahr 1988 erstanden haben. Wie der Richter George H. King jetzt aber entschieden hat, beziehen diese sich nur auf spezielle Piano-Arrangements des Stücks – und nicht auf den Song generell.

Der Song ist wieder gratis

Das Ironische ist: Der Rechtsstreit feiert in diesem Jahr Geburtstag. Es hat 80 Jahre gedauert, bis der Song jetzt, 2015, wieder für Filme, Werbungen und TV-Shows verwendet werden darf, ohne dass Gebühren bezahlt werden müssen. 2013 wurde der Fall von Rupa Marya und Robert Siegel vor Gericht gebracht. Die beiden machten eine Dokumentation über „Happy Birthday To You“ und sollten 1.500 Dollar bezahlen, um das Stück im Film benutzen zu dürfen.

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