Justin Bieber: Nach Nachbarschaftsstreit Anzeige wegen Körperverletzung

Justin Bieber soll sich wegen einer zu lauten Ferrari-Fahrt und allgemeiner Ruhestörung mit seinem Nachbarn angelegt haben. Dieser hat ihn nun wegen Körperverletzung bei der Polizei angezeigt.

Justin Bieber soll bei einem Nachbarschaftsstreit handgreiflich geworden sein. Der Vorfall soll sich gestern auf Biebers Anwesen in Calabasas, Kalifornien zugetragen haben.

Grund des Streits war laut Zeugenaussagen, dass Bieber in den Morgenstunden mit einem neu angelieferten Ferrari durch die Nachbarschaft gebrettert sei und dabei die Ruhe der Nachbarn gestört habe. Auch sollen während Biebers tourbedingter Abwesenheit regelmäßig lautstarke Parties in seinem Haus veranstaltet worden sein, worauf ein Anwohner den Jungstar auf seinem Grundstück zur Rede stellen wollte.  

Was dann geschah ist nicht genau geklärt. Es gibt Augenzeugen die gesehen haben wollen wie Bieber handgreiflich wurde und lautstarke Drohungen gegen den Nachbarn ausgestoßen habe. Andere Quellen berichten, Bieber habe sich in sein Haus zurückgezogen und den ‚Störenfried‘ durch sein Sicherheitspersonal vom Grundstück entfernen lassen. Wie dem auch sei: Bieber wurde angezeigt – und es wurden bereits Ermittlung aufgenommen, wie ein Sprecher der Los Angeles Police bestätigte.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das kalifornische Gesetz auch Spuck-Attacken und Drohungen unter Körperverletzung verbuchen kann. Ein anderer ähnlicher Vorfall würde aber jedenfalls für Biebers locker sitzende Hand sprechen und vor Gericht definitiv gegen ihn verwendet werden.

So war der Popstar Anfang März in London auf einen stiernackigen Paparazzo losgegangen, nachdem dieser ihn als „fucking little cock“ tituliert hatte. Siehe Video unten.

Sollte alles glatt laufen und Bieber weder verhaftet werden, noch in Ohnmacht fallen, noch sein Konzert wegen mangelnder Ticketverkäufe oder sonstiger „unvorhersehbarer Umstände“ absagen, wird sein nächster Auftritt am 28. März in der Olympiahalle in München stattfinden.

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