Loveparade-Unglück: Landgericht Duisburg lehnt Prozess ab

Am 24. Juli 2010 kamen bei einer Massenpanik während der Loveparade in Duisburg 21 Menschen ums Leben. Das Landgericht Duisburg hat aber die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Damit gibt es keine juristische Aufarbeitung der Tragödie.

Die Loveparade stand seit ihrer Gründung im Jahr 1989 – neben all den politischen Hintergründen, welche die Veranstalter ihr verleihen wollten – vor allem für Lebensfreude und Gemeinschaftlichkeit. Mit dem 24. Juli 2010 ändert sich dies, als bei der Neuausrichtung des Events in Duisburg bei einer Massenpanik 21 Menschen getötet und mehr als 650 Personen zum Teil schwer verletzt wurden.

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Nach jahrelangen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Duisburg im Februar 2014 Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Allerdings hat das Landgericht Duisburg nun die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgewiesen und dies damit begründet, dass die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung der Angeklagten gering sei.

Schock für die Angehörigen und Überlebenden

So bemängelten die Richter  laut „Spiegel Online“ in erster Linie die Qualität eines Gutachtens, das die Staatsanwaltschaft bei dem britischen Panikforscher Keith Still in Auftrag gegeben hatte. „Für die Angehörigen und die Überlebenden ist es ein Schock, dass es keine rechtliche Aufarbeitung gegen Verantwortliche bei der Stadt für die Tragödie von Duisburg geben wird“, äußerte sich dazu der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz.

Ein weiterer Rechtsweg ist allerdings noch möglich: Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Nebenkläger können eine Beschwerde gegen den Entscheid des Landgerichtes einlegen. Diese würde dann ein Beschwerdesenat überprüfen müssen.

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