Udo Jürgens: Erbitterter Erbstreit hat ein Ende gefunden – mit einer eindeutigen Verliererin 

Die uneheliche Tochter des verstorbenen Udo Jürgens wollte mehr vom Erbe. Es brach ein Streit aus, den ein Gericht nun beendet hat.

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Seit dem Tod von Udo Jürgens am 21. Dezember 2014 kämpft Gloria Burda, seine uneheliche Tochter, um einen Anteil am Erbe. Sie ist nicht damit einverstanden gewesen, als sogenannte „Vermächtnisnehmerin“ nur den Pflichtteil seines Vermögens erben zu können und zog deshalb vor Gericht – Vermächtnisnehmerin bedeutet, dass die 21-Jährige, ebenso wie das uneheliche Kind Sonja Jürgens, kein Mitspracherecht bei der Nachlassverwaltung hat.  Daraufhin brach ein großer Erbstreit in der Familie aus, der nun zu einem Ende gekommen ist.

Wie die „Bild“ berichtet, hat das Obergericht in Zürich alle Forderungen Burdas in zweiter Instanz zurückgewiesen. Gloria Burda hat den Erbstreit somit verloren. Haupterben sind Jürgens‘ eheliche Kinder John und Jenny sowie dessen letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz.

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Burda zog deshalb allerdings vor Gericht und machte unter anderem geltend, Udo Jürgens hätte für sie ein Bankkonto eingerichtet, auf dass sie nach ihrer Volljährigkeit Zugriff erhalten sollte. Der Saldo soll Berichten zufolge mehr als 77.000 Euro betragen, doch eine Auszahlung sei nie erfolgt.

Das Gericht bewertete die Lage so, dass sich Udo Jürgens zuletzt von seiner unehelichen Tochter distanziert und den Betrag bewusst nicht ausgezahlt haben soll.

Doch das ist lange noch kein Grund zur Traurigkeit, denn das geschätzte Vermögen von Udo Jürgens liegt laut „Bild“ bei geschätzten 52 Millionen Euro, der Pflichtanteil für Gloria Burda könnte sehr hoch ausfallen.

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