Eminem vs. Universal Music: Ein Prozess, der die Musikwelt verändern könnte

Vor zwei Jahren verklagte Eminem Universal Music, um zu klären, welche genauen Beträge ihm zustehen, wenn das Label seine Musik an Dritte weiterverkauft. Das beinhaltet ebenfalls Firmen wie Apple (iTunes) oder Anbieter für Klingeltöne.

Heute soll die Verhandlung um den Fall Eminem gegen die Universal Music Group (UMG) beginnen. Seine Publishing-Firma F.B.T. Productions zieht in seinem Namen gegen UMG vor Gericht. Der Ausgang des Falls wird von vielen Künstlern in der Musikwelt mit Spannung erwartet- denn er könnte die Musikwelt drastisch verändern.

In der Klage von Eminem geht es im Prinzip darum, wieviel dem Rapper zusteht, wenn UMG seine Musik an Dritte weiter verkauft. Das schließt auch Apples iTunes oder Klingeltonanbieter mit ein. Denn die Umsatzbeteiligung von Künstlern, deren Musik digital verkauft wird, ist schon länger ein Konfliktpunkt zwischen den Musikern und ihren Labeln. Im Grunde geht es darum, ob ein Vertrag mit einem Download-Anbieter als Lizenz- oder Distributionsvertrag gilt.

Die Unterschiede sind groß: Bei einem Lizenzvertrag stehen dem Musiker 50 Prozent der Einnahmen zu. Diese Verträge decken derzeit LPs und CDs ab. Sollte dies künftig auch für digitale Verkäufe gelten, würde das bedeuten, der Künstler erhielte 35 Cent von jedem seiner Tracks, die über iTunes verkauft werden. Bei einem Distributionsvertrag wären es dagegen weniger als 20 Cents. F.B.T. unterstellt UMG, etwa 1.3 Millionen US-Dollar Umsatzbeteiligung unterschlagen zu haben.

Als 1998 ein Vertrag zwischen UMG und Eminem geschlossen wurde, hieß es, dem Rapper stünden 50 Prozent der Einnahmen an den Verkäufen seiner Musik zu. Laut seinen Anwälten sei der digitale Verkauf nur als eine Erweiterung des Originalvertrags anzusehen. Sollte Eminems Publishing-Firma den Fall gewinnen, könnten ähnliche Prozesse auf Universal zukommen.

Schließlich beherrbergt das Label Musikgrößen wie Kanye West, U2 oder Jay-Z- die ebenfalls alle auf iTunes vertreten sind. Aber auch andere Plattenfirmen dürften mit Klagen zu rechnen haben, sollte der digitale Verkauf von Musik künftig als Lizenzvertrag gelten.

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