Pharrell Williams: Ist „Happy“ eine Kopie von Marvin Gayes „Ain’t That Peculiar“?
Aufruhr um den Pharrell-Williams-Song "Happy": Marvin Gayes Tochter wirft dem Musiker eine vor, den Song "Ain't That Peculiar" von ihrem Vater abgekupfert zu haben.
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Gerade erst hat die Familie von Marvin Gaye den Prozess gegen Pharrell Williams, Robin Thicke und TI wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen durch deren Song „Blurred Lines“ gewonnen – und 7,4 Millionen Dollar einstreichen können. Jetzt gerät der Rest des künstlerischen Outputs von Williams in den Fokus: Schenkt man Gayes Tochter Nora Glauben, dann ist sein größter Hit „Happy“ eine Kopie von Gayes Klassiker „Ain’t That Peculiar“, wie der britische „Guardian“ berichtet.
Auch wenn diesmal noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet worden sind und dies wohl nach einem Statement von Gayes Ex-Wife Janis nicht geplant sei, hat der Rechtsstreit bei den Musikern Spuren hinterlassen.
In einem Statement bringt Rechtsverteidiger Howard King die Enttäuschung auf den Punkt: „Meine Mandaten sind sehr enttäuscht. Dieses Urteil ist ein falsches Signal, da es in Zukunft kaum noch möglich sein wird, Songs in seinem eigenen Stil umzusetzen – auch wenn sie zufällig von vorhanden Stücken inspiriert sind. Musikalische Analysen ergaben, dass weder Noten noch Melodien dieselben seien. Lediglich drei von 26 Bass-Noten sind identisch – eine Gegebenheit, die nicht ausreicht um von einer Kopie zu sprechen. Als Pharrell Williams, Robin Thicke und TI Blurred Lines aufnahmen, kam diese Musik aus ihren Herzen, ohne Einfluss von außen.“
Letztlich liegt die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen. Während man „Blurred Lines“ deutliche Parallelen zu Gayes „Got To Give It Up“ anhört, ist die Sachlage in der Causa „Happy“ weniger eindeutig. Ein eigens kreiertes Mash-Up, dass die durch Williams gesungenen Strophen mit dem Sound von „Ain’t That Peculiar“ unterlegt, klingt deutlich weniger nach einer Kopie.
Was man den drei Musikern nicht mehr nehmen kann, ist der immense Erfolg von „Blurred Lines“. Das Stück ist eindeutig eine der erfolgreichsten Singles der letzten Jahre – und das bei einem stetig zurück gehenden Verkauf von Maxi-Singles. Allein in den USA verkaufte sich das Lied über sieben Millionen Mal.
Wie sensibel auf Urheberrechtsverletzungen reagiert werden kann, beweist ein anderer Fall. Erst neulich machte Kraftwerk-Sänger Ralf Hütter mit einer Klage aufmerksam, in der er verfügte, dass Ladegeräte nicht den Namen „Kraftwerk“ tragen dürfen.