Rock am Ring 2015: Marek Lieberberg verliert, der Name darf nicht ohne Genehmigung umziehen

Das Koblenzer Landgericht hat entschieden: Marek Lieberberg besitzt nicht alleine die Rechte an der Marke "Rock am Ring". Ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH darf er kein Festival mit diesem Namen veranstalten.

Marek Lieberberg darf den Namen „Rock am Ring“ nur mit Zustimmung der Nürburgring GmbH verwenden. Das entschied das Landgericht Koblenz am Montag (30. Juni).

Damit folgte das Gericht einem Antrag der Nürburgring GmbH, Eigentümer der Rennstrecke in der Eifel. Die GmbH Hatte eine einstweilige Verfügung eingereicht, damit Lieberberg nicht ohne deren Erlaubnis den „Rock am Ring“-Titel für ein Festival an neuem Ort, wahrscheinlich in Mönchengladbach, austrägt. Ein Anwalt Lieberbergs teilte bereits mit, dass das Gerichtsurteil genau geprüft werden würde.

Schon vor Ende es diesjährigen Rock am Ring kündigte Lieberberg an, dass er 2015 seine Veranstaltung wieder austragen wolle. Die Nürburgring GmbH wiederum ließ verlauten, dass man mit der Deag als neuem Festivalpartner die „Grüne Hölle“ plane: ein Konkurrenzfestival auf dem ehemaligen „RaR“-Gelände in der Eifel, ebenfalls am ersten Juni-Wochenende.

Derweil hat sich ein weiterer Veranstalter in der Ring-Diskussion zu Wort gemeldet: Folkert Koopmans, Chef von FKP Scorpio, der das Hurricane- und Southside-Festival Ende Juni organisiert. Koopmans sprach im Gespräch mit „Süddeutsche Zeitung“ von seiner Befürchtung eines „Blutbads“, falls „Rock am Ring“ und „Grüne Hölle“ im kommenden Jahr gleichzeitig stattfänden. Falls die Veranstalter sich finanziell überbieten würden, gäbe es am Ende nur Verlierer.

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