Erben von Jimi Hendrix‘ Bandkollegen scheitern im britischen Rechtsstreit gegen Sony Music und den Hendrix-Nachlass
Jimi Hendrix' Schwester Janie erklärt gegenüber ROLLING STONE: „Diese Entscheidung bedeutet, dass wir sein Erbe weiterhin mit der Liebe und Integrität schützen können, die es verdient.“
Ein Londoner Richter hat die Urheberrechtsansprüche der Erben zweier ehemaliger Bandkollegen von Jimi Hendrix abgewiesen und damit ihr Bemühen um Royalties aus dem Katalog des Gitarristen beendet – nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit Sony Music und dem Hendrix-Nachlass.
In einem 140-seitigen Urteil, das ROLLING STONE vorliegt, stellte der britische High-Court-Richter Edwin Johnson fest, dass Jimi-Hendrix-Experience-Bassist David Noel Redding und Schlagzeuger John „Mitch“ Mitchell am 11. Oktober 1966 einen Aufnahmevertrag unterzeichnet hatten, der ihre Ansprüche auf künftige Royalties abtrat. Der Vertrag wurde zwischen den Bandmitgliedern Hendrix, Redding und Mitchell sowie den beiden Musikproduzenten Michael Jeffery und Bryan „Chas“ Chandler geschlossen.
„Ich komme zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Inhaber der Urheberrechte … die Produzenten waren“, schrieb der Richter. Er stellte fest, dass eine entscheidende Klausel des Vertrags den Produzenten die Rechte an „allen im Rahmen dieses Vertrags erstellten Tonaufnahmen“ zusprach. Ein Unterabschnitt präzisierte, dass diese Rechte „das weltweite Urheberrecht an sämtlichen Tonaufnahmen von Darbietungen musikalischer Werke durch die Künstler“ umfassten.
Klarer und eindeutiger Vertrag
„Es ist schwer vorstellbar, wie dies noch klarer hätte formuliert werden können“, schrieb Richter Johnson. „Den Produzenten stand das Urheberrecht an den Tonaufnahmen zu, die gemäß den Bedingungen des Aufnahmevertrags entstanden. Dazu gehörten eindeutig die strittigen Aufnahmen, die allesamt im Rahmen dieses Vertrags entstanden sind.“
Der Richter bezeichnete den Vertrag wiederholt als „klar und unmissverständlich“ und hielt fest, dass „weder zeitliche noch territoriale Einschränkungen“ vereinbart worden seien und keine Formulierungen die Eigentumsübertragung einschränkten. Zudem stellte er fest, dass eine „Reihe von Transaktionen“ nach Hendrix‘ Tod im Jahr 1970 den Hendrix-Nachlass zum „letztendlichen Rechtsnachfolger“ der Produzentenrechte aus dem Aufnahmevertrag gemacht habe.
Jimis jüngere Schwester Janie Hendrix, CEO von Experience Hendrix, begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme gegenüber ROLLING STONE. „Jimis Musik ist mehr als ein Katalog – sie ist ein lebendiger Teil der Seele unserer Familie, erfüllt von seinem Geist, seiner Leidenschaft und seiner Wahrheit“, sagt sie. „Diese Entscheidung bedeutet, dass wir dieses Erbe weiterhin mit der Liebe, Sorgfalt und Integrität schützen können, die es verdient, und sicherstellen können, dass seine Stimme noch für Generationen gehört wird.“
Versuche, Vertreter der Nachlässe von Redding und Mitchell zu erreichen, blieben am Dienstag zunächst ohne Erfolg.
Milliarden Streams, Millionen Pfund
Wie ROLLING STONE bereits berichtete, geht der Rechtsstreit auf ein Schreiben aus dem Jahr 2021 zurück, in dem der britische Anwalt Lawrence Abramson Sony mitteilte, dass den Nachlässen von Mitchell und Redding Leistungsschutzrechte für Milliarden von Streams zustünden. Er schrieb, die damit verbundenen Einnahmen seien „auf Millionen von Pfund geschätzt“.
Experience Hendrix und Sony reagierten darauf mit einer Klage vor einem Bundesgericht in Manhattan, in der sie ein „deklaratorisches Urteil über Eigentümerschaft und Nichtverletzung“ beantragten. Die Erben von Redding und Mitchell erhoben ihrerseits Klage in London, woraufhin das New Yorker Verfahren ausgesetzt wurde und die britischen Gerichte den Vorrang erhielten.
Die Jimi Hendrix Experience wurde 1966 gegründet und zerbrach im Juni 1969, als Redding die Band verließ. Mitchell spielte bis zu Hendrix‘ Tod im September 1970 – er starb im Alter von 27 Jahren – immer wieder mit ihm. Redding starb im Mai 2003 und hinterließ seinen Nachlass seiner Partnerin Deborah McNaughton, deren Schwestern das Erbe nach ihrem Tod übernahmen. Mitchells Tochter Aysha erbte seinen Nachlass, als er im November 2008 starb.