Alec Baldwin: Weiterer „Rust“-Prozess für Oktober angesetzt
Ein Richter entschied, dass ein Beleuchter am Set von „Rust“ seinen Fall vor Gericht bringen kann.
In einem empfindlichen juristischen Rückschlag für Alec Baldwin hat ein Richter in Los Angeles am Freitag (17.04.) entschieden, dass der Schauspieler sich in einem Zivilprozess verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, am Set des Western-Films „Rust“ in New Mexico fahrlässig eine Schusswaffe abgefeuert zu haben.
Baldwin hatte beantragt, die Klage des „Rust“-Beleuchters Serge Svetnoy vollständig abzuweisen. Er argumentierte, das Crewmitglied – das nur wenige Meter entfernt stand, als Baldwin am 21. Oktober 2021 einen Revolver abfeuerte und dabei die Kamerafrau Halyna Hutchins tödlich traf – habe „keinerlei Beweise“ vorgelegt, dass er für die Sicherheit am Set verantwortlich gewesen sei oder irgendeinen Einfluss auf Requisiten oder Personalentscheidungen gehabt habe. Als Schauspieler, so Baldwin, habe er keine Pflicht gehabt, zu prüfen, ob die Waffe geladen war, oder sie entsprechend zu behandeln.
Doch der Richter ließ sich davon nicht überzeugen. In seinem Urteil stellte Richter Maurice Leiter fest, Svetnoy habe hinreichende Belege dafür vorgelegt, dass Baldwin ein gewisses Maß an Kontrolle über das Budget, die Besetzung, die Crew und den laufenden Betrieb des Films gehabt habe. „Das reicht aus, um eine verhandelbare Tatsachenfrage hinsichtlich der Sicherheitspflichten des Beklagten zu begründen“, schrieb Richter Leiter in seinem Urteil, das ROLLING STONE vorliegt.
Emotionale Belastung bleibt Thema
Der Richter ließ auch Svetnoys Klage wegen vorsätzlicher Zufügung seelischen Leids zu. „Eine vernünftige Jury könnte zu dem Schluss kommen, dass Herr Baldwin leichtfertig die Wahrscheinlichkeit außer Acht gelassen hat, dass das Richten einer Schusswaffe auf jemanden mit dem Finger am Abzug emotionalen Schaden verursachen würde“, heißt es in der Entscheidung.
In einem Punkt setzte Baldwin sich durch: Die Klage wegen Körperverletzung wurde abgewiesen. Das Gericht befand, es gebe keine Hinweise darauf, dass „Baldwin beabsichtigte, dem Kläger oder irgendjemand anderem Schaden zuzufügen“.
Der Richter stimmte zudem zu, den ursprünglich für den 26. Mai angesetzten Prozesstermin zu streichen und die Verhandlung um mehr als vier Monate zu verschieben. Baldwins Anwälte antworteten nicht umgehend auf die Anfrage von ROLLING STONE.
Svetnoys Anwälte reagieren
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Anträge auf Klageabweisung von Rust Movie Productions und Alec Baldwin abzulehnen. Diese Urteile ermöglichen es unserem Mandanten, seinen Fall vor einem Geschworenengericht zu vertreten, das nun für Oktober dieses Jahres angesetzt ist. Er freut sich darauf, in dieser seit Langem anhängigen Angelegenheit endlich seinen Tag vor Gericht zu haben“, erklärten Svetnoys Anwälte Gary Dordick und John Upton gegenüber ROLLING STONE.
Nach der tödlichen Schießerei auf dem Set in Santa Fe war Baldwin mit einem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert, der während des Prozesses unter dramatischen Umständen fallen gelassen wurde. Zudem sah er sich mit Zivilklagen mehrerer Crewmitglieder und Angehöriger der Familie Hutchins konfrontiert.
Hutchins‘ Ehemann einigte sich bereits außergerichtlich mit Baldwin und den Produzenten des Films. Ihre Mutter Olga Solovey klagt jedoch weiterhin gemeinsam mit Mamie Mitchell, der Continuity-Verantwortlichen von „Rust“, gegen den Schauspieler in New Mexico. Mitchell hatte ursprünglich in Los Angeles geklagt, bevor ihre Ansprüche nach Santa Fe verlegt wurden. Die jüngste geänderte Klageschrift enthält ähnliche Vorwürfe: Körperverletzung, Fahrlässigkeit und seelisches Leid.
Gloria Allred kämpft weiter
„Unser Rechtsteam kämpft weiterhin hart für unsere Mandantinnen. Kürzlich haben wir Alec Baldwins Aussage unter Eid aufgenommen, und wir werden sie demnächst an einem weiteren Termin abschließen“, sagt Anwältin Gloria Allred, die Solovey und Mitchell vertritt, gegenüber ROLLING STONE.