Ethikrat empfiehlt: Konzert-Besuche nur für geimpfte Personen!

Am Donnerstag (4. Februar) sprach sich der Ethikrat im Rahmen der Bundespressekonferenz gegen eine schnelle Lockerung der Corona-Maßnahmen für Geimpfte aus. Ausnahmen wären aber möglich.

Seitdem die Möglichkeit zur Corona-Impfung besteht, wünschen sich bereits viele Menschen soziale Aktivitäten wieder herbei. Daran etwa, dass ein Bar-Besuch unter Vorbehalt einer Impfung wieder möglich sein könnte oder aber Festivals, Konzerte und Clubs wieder Anlaufstationen werden.

Am Donnerstag (4. Februar) stellte der Ethikrat seine Vorstellungen zum Thema öffentliches Leben mit Impfung in einer Bundespressekonferenz vor.

Dieser erörterte, dass eine schrittweise Öffnung im Rahmen des Möglichen sei, wenn Veranstalter nach der Wiedereröffnung von Konzerthallen entschieden, nur geimpften Personen Zugang zu gewährleisten. Jedoch ergänzte Alena Buyx, Vorsitzende des Ethikrates: „Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür.“ Ebenso wäre es denkbar, Schnelltests als Alternative anzubieten.

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Der Rat betonte jedoch, dass trotz einer Unterscheidung zwischen staatlichen Maßnahmen und Unternehmensvorgaben eine „gleichberechtigte Teilhabe am Leben“ vorausgesetzt werden sollte.

Auch wolle die Vorsitzende des Ethikrates bei den Geimpften nicht von ‚Privilegien‘ sprechen, da der Begriff unpräzise sei und nur unnötige Debatten auslöse: „Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen würde.“

Keine schnelle Wiederöffnung

Alena Buyx, hält dennoch nichts von der Idee schneller Wiedereröffnungen – zur Zeit zumindest nicht.

Grund dafür sei unter anderem der aktuelle Wissensstand zum Virus. Es könne noch von keinem geminderten Ansteckungsrisiko für Nicht-Geimpfte Personen ausgegangen werden, da das Ausmaß noch nicht abzuschätzen sei. Vorher müsse sichergestellt werden, dass Geimpfte das Virus tatsächlich nicht weiterverbreiteten.

Ihre Kommission empfiehlt daher, die stattlichen Beschränkungen „schrittweise“ zurückzunehmen und „gravierende Isolationsmaßnahmen“, bei Schwerstkranken beispielsweise, nur „mit Augenmaß“ aufzuheben. Abstand, Hygiene und Alltagsmaske sollten dabei jedoch nicht wegfallen, so lassen sich diese „auch [den] Geimpften zumuten!“

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Die Aufgabe des Ethikrates ist, der Politik und Gesellschaft mit ihren Stellungnahmen eine Orientierung zu verleihen. Teilnehmer des Rates werden vom Bundespräsidenten ernannt.

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