„Grüne Hölle“ vs. „Rock am Ring“: Marek Lieberberg: ‚falscher Eindruck erweckt‘

Das Nürburgring-Festival "Grüne Hölle" findet jetzt doch nicht zeitgleich mit dem "Rock am Ring" in Mendig statt. Auf die Pressemitteilung von den Kollegen reagiert Marek Lieberberg aber trotzdem mit kritischen Worten.

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Marek Lieberberg hat auf die Terminverschiebung des Rock-Festivals „Grüne Hölle“ auf dem Nürburgring von Anfang Juni auf das letzte Maiwochenende mit einer Pressemitteilung reagiert. Darin betont er vor allem, dass es sein Unternehmen war, welches „Rock am Ring“ ins Leben gerufen habe. „Die DEAG erweckt den falschen Eindruck, dass das Traditionsfestival am Nürburgring seit 29 Jahren allein vom Nürburgring und seinem Team durchgeführt werde.“ Seiner Meinung nach war es vor allem das Verdienst seiner Konzertagentur, weswegen „Rock am Ring“ zu einem „Traditionsfestival“ geworden ist.

Außerdem erinnerte er daran, dass für die Durchführung von „Rock am Ring“ in Mendig keinesfalls – wie von der DEAG suggeriert – eine Genehmigung ausstünde. „Darüber hinaus hat die Verbandsgemeindeverwaltung in Mendig ausdrücklich bestätigt, dass für die Durchführung des Festivals Rock am Ring in Mendig weder eine bauaufsichtliche noch eine ordnungsbehördliche Genehmigung erforderlich ist und dass der Durchführung von Rock am Ring keine Einwände entgegenstehen“, heißt es in der Pressemitteilung. Wichtige öffentlich-rechtliche Anforderungen bei der Durchführung des Festivals würden in gesonderten Auflagenbescheiden geregelt. Somit gäbe es keine Zweifel an der Ausrichtung von „Rock am Ring“ in Mendig.

Auch die von der DEAG erwähnten Verkehrsprobleme, die vor allem als Hauptgrund für die Terminverschiebung der „Grünen Hölle“ genannt wurden, kritisiert Lieberberg: „Die DEAG behauptet, dass der Veranstaltungsort von Rock am Ring in Mendig nur über die A61 erreichbar sei, was angeblich erheblichen Rückstau und logistische Probleme bei der An- und Abreise verursache. Das ist falsch!“ Vielmehr sei der Flughafen Mendig problemlos über die Autobahnen 48 und 61 zu erreichen.

Natürlich kommt die Pressemitteilung auch nicht ohne einige Worte über die Verwendung des Begriffs „Rock am Ring“ aus. Lieberberg stellt hierzu klar: „Das Gericht hat einem von der Nürburgring GmbH gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit eine klare Absage erteilt und festgestellt, dass die Rechte an dem Werktitel Rock am Ring allein der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG zustehen“. Der Konzertveranstalter glaubt nicht, dass eine erneute Überprüfung dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens eine andere Entscheidung bringen werde.

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