Pink Floyd: Klage gegen EMI zur Rettung des Albums?

Pink Floyd zieht gegen die EMI vor Gericht, um Tantiemen aus Online-Verkäufen einzuklagen. Diese seien in den Ende der 90er geschlossenen Verträgen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem wollen Pink Floyd den Verkauf einzelner Songs verbieten.

Wie die Financial Times berichtet, haben Pink Floyd ihr Label EMI verklagt, weil sie sich an den Tantiemen aus den Online-Verkäufen ihrer Songs nicht ausreichend beteiligt sehen. Ein brisantes Thema, gerade bei so verkaufs- und geschichtsträchtigen Dauersellern wie Pink Floyd, deren „Dark Side Of The Moon“ ja immerhin unter den Top 5 der meist verkauften Alben ever steht. Als die Verträge 1998 abgeschlossen wurden, waren Online-Verkäufe noch Zukunftsmusik, obwohl illegale Tauschbörsen wie Napster schon damals zeigten, wie leicht es dank der MP3-Technik war, Musik online zu versenden.

Wie der für Pink Floyd tätige Anwalt Robert Howe bei der Anhörung vor dem zuständigen britischen High Court darlegte, hätte sich erst nach Vertragsabschluss für beide Parteien diese völlig neue Welt potentieller Gewinnerschließung eröffnet. Die Kalkulation der Tantiemen aus den Online-Verkäufen, die im Vertrag von 1998 festgeschrieben wurde, sei unzureichend gewesen, so Howe.

Ein weiterer Knackpunkt des Vertrages ist eine Klausel, in der die EMI sich verpflichtet, die Songs von Pink Floyd nicht einzeln zu vermarkten. Robert Howe und Pink Floyd argumentieren nun, diese Klausel müsse auch für den Online-Verkauf gelten, sonst gäbe es ja in allen älteren Verträgen einen „Freibrief für Online-Vermarktung“. Howe: „Es ist eine Tatsache, dass die EMI diesen Punkt verletzt hat, als sie den Online-Stores erlaubte, die Songs individuell zum Download anzubieten.“ Pink Floyd seien nun aber dafür bekannt, Alben geschaffen zu haben, die als Gesamtkunstwerk funktionieren und mit Übergängen zwischen den Songs arbeiten.

Die EMI-Anwältin Elizabeth Jones hält dagegen: „Als die Verträge 1999 abgeschlossen wurden, gab es iTunes noch nicht.“ Es sei deshalb schwer einzuschätzen, wie genau die kommerziellen Intentionen der einzelnen Parteien in diesem Vertrag in diesem Punkte aussähen. Das Gericht kündigte an, eventuell bereits am Donnerstag eine Entscheidung zu fällen.

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates