Rihanna: Sieg im Rechtsstreit gegen Topshop – keine Shirts mehr mit ihrem Gesicht

Rihanna hatte gegen die Bekleidungskette "Topshop" geklagt, wegen eines T-Shirts mit ihrem Gesicht darauf. Ein Londoner Berufungsgericht entschied zu Gunsten der Sängerin.

Rihanna hat einen den Rechtsstreit gegen Topshop-Mutterkonzern Arcadia nun endgültig gewonnen. So entschied es das Londoner Berufungsgericht.

Die britische Bekleidungskette Topshop hatte ein T-Shirt verkauft, auf dem Rihannas Konterfei zu sehen war – ohne die Zustimmung der Sängerin einzuholen. Berichten zufolge fordert Rihanna fünf Millionen Dollar Entschädigung, diesbezüglich soll der schriftlichen Fassung des Urteils aber nichts dergleichen entnehmen zu sein.

Schon im Juli 2013 gab ein Gericht der Sängerin recht, schließlich könnten Kunden das T-Shirt in dem „falschen Glauben” kaufen, dass Design sei von Rihanna abgesegnet.

Doch Topshop legte Berufung ein. Die Begründung: Es handele sich um ein ähnliches Kleidungsstück, wie die massenweise vertriebenen T-Shirts mit Bildern von Stars wie Elvis Presley, Jimi Hendrix oder Prince.

Das Londoner Berufungsgericht wies diese Argumentation nun zurück.

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