Rock am Ring 2015: Rechtsstreit um den Namen ‚Rock am Ring‘ zwischen Marek Lieberberg und Nürburgring GmbH –Rock am Ring nur am Ring?

Ein Rechtsstreit zwischen Marek Lieberberg und der Nürburgring GmbH läuft: Darf der Name "Rock am Ring" außerhalb des Nürburgrings nicht verwendet werden?

Derzeit gibt es einen Rechtsstreit um die Namenrechte an „Rock am Ring“. Die Nürburgring GmbH hat dazu am Donnerstag (12. Juni) eine Stellungnahme veröffentlicht. Nach Auffassung der Nürburgring GmbH dürfe der Werktitel „Rock am Ring“ nicht ohne deren Zustimmung außerhalb des Nürburgrings verwendet werden.

Die Nürburgring GmbH habe zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt. Lieberberg und die MLK hätten beim Landgericht vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Schutzschrift eingereicht.

Ende der nächsten Woche soll es dort eine mündliche Verhandlung geben. Die Nürburgring GmbH möchte, wie in der Stellungnahme angegeben, erreichen, dass Lieberberg sein Festival unter dem Namen ‚Rock am Ring’ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH i.E. nicht ankündigt, bewirbt oder veranstaltet.

Also: kein „Rock am Ring“ mit Lieberberg?

Nach Angaben der Nürburgring GmbH habe Lieberberg in den Medien wiederholt unzutreffende Behauptungen aufgestellt, und er schade dem Image des Rings. Auf die Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, habe er nicht reagiert.

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