Wegen angeblichem „Hitlergruß“: Melanie Müller muss vor Gericht

„Zicke zacke zicke zacke“ oder verbotene Geste?

Im Juni soll vor dem Amtsgericht in Leipzig ein Prozess gegen RTL-Dschungelkönigin und Ballermann-Sängerin Melanie Müller beginnen, im Mittelpunkt die Frage: Hat Müller bei einer Veranstaltung den „Hitlergruß“ gezeigt? Außerdem wird der 35-Jährigen Drogenbesitz vorgeworfen.

Am 18. Juni ist Auftakt des Prozesses. Formal lautet der Vorwurf „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Das teilte Gericht am Donnerstag (23. Mai 2024) mit.

Laut Anklage sollen in Melanie Müllers Leipziger Wohnung im vergangenen August 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt worden sein.

Zicke Zacke Zicke Zacke – oder Hitlergruß?

Demnach fand die Razzia am frühen Morgen um 5 Uhr statt. Beamte vom Staatsschutz hätten gewaltsam die Hintertür des Gebäudes geöffnet. Müller selbst gab zu jener Zeit Konzerte auf Mallorca, aber ihr Lebensgefährte sei vor Ort gewesen. Er sagte der „Bild“ damals, dass die Polizei Speichermedien gesucht habe, aber nichts gefunden habe.

Ein weiterer Gerichtstermin ist für den 2. Juli 2024 angesetzt – dann wird möglicherweise ein Urteil gefällt.

Die „Causa Hitlergruß“ wiederum soll sich bei einem Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig ereignet haben. Dort stand Müller auf einer Konzertbühne und soll mehrfach den „Hitlergruß“ in Richtung Publikum gezeigt haben.

Müller hat die Vorwürfe von Anfang an bestritten, ebenso die Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“. Die Geste in Richtung Zuschauer soll motivierend gewesen sein, eine Animierung zum Mitmachen. „Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern ‚Zicke zacke zicke zacke‘, also genau so, wie ich es dort mache“.

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