Edathy-Fall: Rapper Animus fordert Unterstützung einer Online-Petition – ‚Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Kinderpornografie‘

In die Debatte um den gegen Geldzahlung eingestellten Edathy-Fall mischen nun auch Musiker mit. Rapper Animus ruft zur Unterstützung einer Online-Petition auf.

Der Fall Sebastian Edathy – wegen der geringen Schwere der Schuld wurde das Gerichtsverfahren wegen Kinderpornografie am Montag (2. März) eingestellt – beschäftigt die Menschen auch in den sozialen Netzwerken.

Nach Til Schweigers Facebook-Kommentar („so eine Meldung gepaart mit dem Edathy- Urteil muss doch jedem Pädophilen so richtig Mut machen“), meldete sich dort nun auch der deutsch-iranische Rapper Animus zu Wort.

„Beleidigen & irgendwelche mittelalterlichen Strafen fordern ist ja ganz nett, aber verändert nichts und hilft keinem! Ein Bekannter von mir hat daher eine Petition gestartet die ihr unterstützen könnt und solltet! Lesen, teilen, unterstützen!“, so hat Animus seinen jüngsten Post übertitelt.

Der Musiker verlinkt auf eine Online-Petition mit dem Titel „Wiederspruch gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Kinderpornografie ‚SEBASTIAN EDATHY'“. Etwas mehr als 3.000 Unterstützer hatte der Aufruf am Dienstagnachmittag, 183 Tage verbleiben.

In der Seiten-Rubrik „Debatte“ wird als „Contra“-Argument aufgeführt: „Man kann gegen das Urteil nicht Berufung einlegen, da das Verfahren eingestellt wurde. Es gibt damit also auch kein Urteil. Von daher ist diese Petition sinnfrei.“

Unter „Pro“ steht: „Unabhängig davon, ob diese Petition juristisch „sinnvoll“ ist oder nicht- auf jeden Fall ist es eine sehr gute und direkte Art und Weise Stimmen zu sammeln, die einfach auch nur ihre Missgunst zu dem Verlauf dieser Geschichte äußern wollen.“

Der Fall Edathy

Ende Januar 2014 war ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos gegen Edathy Anklage vor dem Landgericht Verden.

Am 2. März 2015 räumte Edathy in einer Prozesserklärung seines Anwalts ein, dass „die Vorwürfe“ zuträfen und er habe „einen Fehler gemacht“ habe. Wegen der geringen Schwere der Schuld wurde das Gerichtsverfahren daraufhin gegen Zahlung von 5.000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes eingestellt. Edathy gilt damit als nicht vorbestraft, er betonte im Anschluss, dass es sich nicht um ein Geständnis gehandelt habe.

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