Es wird ernst: Staatsanwaltschaft legt gegen Ulmen los

Staatsanwaltschaft Itzehoe sieht gegen Christian Ulmen einen Anfangsverdacht wegen Nachstellung und prüft weitere Vorwürfe.

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Im Fall der Vorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhoben hat, geht die Staatsanwaltschaft Itzehoe inzwischen von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen aus. Nach Angaben der Behörde führte die Auswertung der Berichterstattung des „Spiegel“ zu dieser neuen Einschätzung. Zunächst war das Verfahren noch eingestellt worden. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob neben dem Vorwurf der Nachstellung womöglich noch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Zugleich betonte die Behörde gegenüber AFP, dass für Ulmen die Unschuldsvermutung gilt.

Neue Bewertung der Ermittlungsbehörde

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann auf Nachstellung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe stehen. Weitere Einzelheiten zum laufenden Verfahren wollte die Ermittlungsbehörde nicht mitteilen.

Grundlage ist Paragraf 238 des Strafgesetzbuchs, der den Straftatbestand der Nachstellung regelt, umgangssprachlich meist als Stalking bezeichnet. Laut „Bild“ beziehen sich die Ermittlungen auf Absatz 1 Nummer 7 und 8. Gemeint sind Fälle, in denen Inhalte verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen, und dies unter Vorspiegelung ihrer Urheberschaft geschieht. Erfasst sind auch vergleichbare Handlungen.

Anzeige gegen Unbekannt und eingestellte Ermittlungen

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Ermittlungen zu einer Strafanzeige von Collien Fernandes aus dem Jahr 2024 wieder aufgenommen hat. Das Verfahren war im Juni 2025 zunächst eingestellt worden.

Nach früheren Angaben der Behörde hatte Fernandes im November 2024 bei der Polizei in Berlin Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Anlass war demnach ein Fake-Account, der unter ihrem Namen angelegt worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe übernahm das Verfahren, weil die angezeigte Handlung nach ihren Angaben in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Kenntnis genommen worden sei, wie Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte.

Streit über den Verlauf des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft hatte weiter mitgeteilt, Fernandes sei gebeten worden, für die Ermittlungen wichtige Unterlagen zu übersenden. Da dies aus Sicht der Behörde nicht geschehen sei und deshalb entscheidende Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren eingestellt worden.

Dieser Darstellung widersprach Fernandes allerdings gegenüber „Bild“ und „Tagesspiegel“. Damit blieb offen, warum die Ermittlungen zunächst nicht weitergeführt wurden und auf welcher Grundlage es nun zur neuen Bewertung kam.

Schwere Anschuldigungen und laufendes Verfahren in Spanien

Nach Darstellung von Fernandes soll Ulmen sich dabei als sie ausgegeben, mit einigen der kontaktierten Männer sexuelle Gespräche geführt und ihnen erotische Bilder und Videos geschickt haben. Diese Inhalte sollen den Eindruck vermittelt haben, es handle sich um Aufnahmen von Fernandes.

Die Schauspielerin erstattete außerdem auf Mallorca Anzeige. Nach Angaben einer Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel befindet sich dieses Verfahren noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium.

Anwalt kündigt rechtliche Schritte an

Für Christian Ulmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte juristische Schritte gegen die Berichterstattung an Er erklärte, es handle sich in großen Teilen um unzulässige Verdachtsberichterstattung. Zudem würden unwahre Tatsachen auf Grundlage einer einseitigen Schilderung verbreitet.