„Spiegel“ darf berichten, dass Christian Ulmen Deepfakes verbreitete

Die Behauptungen über den Schauspieler im „Spiegel“ durften so erfolgen, entschied ein Gericht in Hamburg. Nur ein Detail muss geändert werden.

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Ein Hamburger Gericht hat Christian Ulmens Klage gegen einen Artikel im „Spiegel“ zurückgewiesen. Die Berichterstattung über digitale Gewalt und Misshandlungsvorwürfe von Ex-Frau Collien Fernandes ist zum überwiegenden Teil rechtmässig. Lediglich in einem Detail über Nebenpunkt zu prozessualen Details eines Ermittlungsverfahrens gegen den Schauspieler in Spanien verfügte das Gericht eine Unterlassung.

Das ist ein Rückschlag für die Verteidigung Christian Ulmens. Über seinen Anwalt Christian Schertz hatte der 50-Jährige die Verdachtsberichterstattung als im Wesentlichen falsch zurückgewiesen und gegen das Hamburger Magazin geklagt. In dem Text ist unter anderem auch die Rede von sexualisierten Deepfake-Bildern, die der Schauspieler weitergegeben haben soll. Genau diesen Punkt hatte sein Verteidiger angegriffen. Das Landgericht in Hamburg urteilte nun aber, dass es zulässig ist, den Verdacht zu verbreiten, Ulmen hätte solche Videos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet.

Im März 2026 hatte der „Spiegel“ mit dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ aufgemacht und enthüllt, dass Collien Fernandes ihren Ex-Mann in Spanien angezeigt hat. Sie warf ihm vor, Fakeprofile von sich in sozialen Medien erstellt zu haben und über diese Accounts mit zahlreichen Männern in ihrem Namen kommuniziert zu haben. Dabei kam es laut ihrer Aussage auch zu sexuellen Interaktionen, die zu einem Teil mit der Weitergabe entsprechender Bilder und Videos begleitet wurde. Laut Gerichtsurteil ist es auch nicht zu beanstanden, dass der „Spiegel“ über Fernandes‘ Vorwürfe berichtete, sie sei von Ulmen körperlich angegangen worden.

Was über Christian Ulmen berichtet werden darf

Die Berichterstattung des „Spiegel“ beruhe auf hinreichend belegbaren Tatsachen, stellte das Gericht in Hamburg klar. Damit einhergehend belegten die Richter, dass die von der Moderatorin vorgelegten Beweise glaubwürdig seien.

Christian Ulmen bekam in eigentlich fast allen Punkten der Klage gegen das Nachrichtenmagazin nicht Recht. Der Schauspieler hatte nicht nur bestritten, Deepfake-Videos erstellt zu haben, sondern klagte auch gegen die Vorwürfe, er sei körperlich übergriffig gewesen und hätte Fernandes bei einem Gewaltvorfall in Mallorca im Jahr 2023 daran gehindert, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.

Gegen den „Jerks“-Star wird weiter ermittelt. Inzwischen liegt das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Potsdam. Das Urteil des Landgerichts Hamburg befasst sich nur mit dem Vorwurf, ob und wie über Ulmen berichtet werden darf. Die eigentlichen Vorwürfe würden erst in einem eigenen Verfahren geklärt. Dafür muss es jedoch erst zur Anklage kommen. Derzeit wird ermittelt. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.