Angeklagt: Manta-Manta-Autor verklagt Filmfirma Constantin

Til Schweigers „Manta Manta – Zwoter Teil“ steht erneut in der Kritik. Diesmal meldet sich der Drehbuchautor zu Wort.

Wieder Ärger um und mit Til Schweiger. Wer hätte gedacht, dass eine Filmfortsetzung für so viel Aufruhr sorgen kann? Am 30. März kam „Manta Manta – Zwoter Teil“ in die deutschen Kinos. Seitdem gab es schon viel Streit im Kontext um die Fortsetzung des Kultfilms aus den Neunzigern. Nach Gewaltvorwürfen und Alkoholmissbrauch am Set hat sich jetzt der Drehbuchautor zu Wort gemeldet.

Stefan Cantz hat das Drehbuch zum ersten Teil des Autofilms verfasst. „Manta Manta“ erschien 1991 und lockte damals mehr als eine Million Besucher in die Kinos. Die Hauptdarsteller Til Schweiger und Tina Ruland waren noch in ihren Zwanzigern. Ihre Rollen als Opel-Fan Bertie und Blondine Uschi machten die Schauspieler quasi über Nacht zu Superstars der deutschen Filmlandschaft.

Im März kam dann der zweite Teil von „Manta Manta“ ins Kino. Regie führte Til Schweiger selbst. Seit seiner Veröffentlichung konnte der Film bislang 1,8 Millionen Zuschauer verzeichnen, also fast mehr als doppelt so viele wie sein Vorgänger. Dementsprechend höher sind auch die Einnahmen des Films. Stefan Cantz findet das ungerecht.

„Manta Manta“-Autor reicht Klage ein

Der Drehbuchautor, der unter anderem für den „Tatort“ schrieb, hat deshalb beim Landgericht München Klage gegen die Produktionsfirma Constantin Film eingereicht. Seine Forderung: Nachzahlungen für seine Arbeit als Drehbuchautor. Als weiteren Anklagepunkt ließ er eine „Verletzung des Bearbeitungsrechts“ über seine Anwälte verlauten.

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Nach Ansicht des Autors, sei dieser bei der Fortsetzung des Filmes nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ihm fehlte das Mitspracherecht an der Gestaltung des Films. Zudem fordere er eine finanzielle Beteiligung. Cantz behauptet, ihm seien die Pläne für die Fortsetzung weder vom Til Schweiger, noch von Constantin Film mitgeteilt worden. Seiner Ansicht nach stünden dessen enthaltenen Honorare keinesfalls im Verhältnis zu der damaligen Vergütung. Er fordere deshalb einen Schadensersatz für die Fortsetzung des Films.

Cantz‘ Anwälte berufen sich auf Abmachungen, wonach Constantin lediglich das Recht gehabt hätte, ein Remake zu drehen. Eine Fortsetzung allerdings hätte mit ihm als Autor der Geschichte abgeklärt werden müssen. „Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht. Das ärgert mich, und dagegen möchte ich ein Zeichen setzen. Meine Hoffnung ist, dass diese Klage auch andere Autoren motiviert, sich in dieser Branche nicht alles gefallen zu lassen. Man kann sich wehren“, so Cantz.

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Til Schweiger äußerte sich bislang nicht zu den Anklagepunkten. Und auch Constantin Film hält sich vorerst bedeckt. Ein Sprecher der Produktionsfirma ließ verlauten, dass sie sich grundsätzlich nicht zu laufenden, rechtlichen Verfahren äußern würden.

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