Bob Dylan: Juristische Schritte nach Vergewaltigungsvorwurf

Seine Anwälte feuern zurück – und fordern Bestrafung der Gegenseite: „Schamloses Fehlverhalten“

Das Verfahren gegen Bob Dylan wegen angeblich massiver sexueller Übergriffe in seinen jüngeren Jahren ist bekanntlich vor einigen Wochen eingestellt worden. Die ungenannte Klägerin hatte behauptet, die Handlungen gegen sie wären  im Kindesalter passiert. Ein schweres Vergehen also, das sich im Jahre 1965 abgespielt haben sollte, Dylan war da 24.

Nun holte Dylans juristische Crew zum Gegenschlag aus. Seine juristische Mannschaft fordert empfindliche Strafen für die Gegenseite. Diese hätten den Fall niemals vom Zaun brechen dürfen. Von einem komplett unstandesgemäßen und „schamlosen“ Fehlverhalten ist die Rede.

In der besagten Klage ging es um detaillierte Anschuldigungen gegen den damaligen „West-Village-Dylan“. Pop-Chronisten als hinzugezogene „Gutachter“ kamen schnell zu dem Schluss, dass die Argumentation schon chronologisch kaum plausibel wäre, da der Musiker aufgrund von Tourplänen sich während der angeblichen Missbrauchsvorfälle nicht am vermeintlichen Tatort habe befinden können.

Letzten Monat ließ die Seite der Klägerin den Fall plötzlich fallen. Für jede (seriöse) Kanzlei ein absolutes Desaster. Doch wollen Dylans Anwälte offenbar Genugtuung für sich – und auch ihren prominenten Klienten. Sie fordern „echte Konsequenzen“ für das Lawyer-Duo Daniel Isaacs und Peter Gleason. Es geht nunmehr um „systematischen Verstöße gegen die Vorschriften“ des US-Gerichtswesens.

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