Collien Fernandes: So kontern Christian Ulmens Anwälte
Ulmen habe weder Deepfakes erstellt noch verbreitet, so seine Anwälte – die auch von einer vorübergehenden Verhaftung Fernandes' berichten.
Neue Entwicklungen im Fall rund um Christian Ulmen und Collien Fernandes: Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat am 27. März 2026 eine offizielle „Presserechtliche Information für Christian Ulmen“ veröffentlicht. Darin weist sie nicht nur die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes seitens des Schauspielers zurück, sondern liefert auch neue Details bezüglich einer Verhaftung.
Die Kanzlei kündigt in dem Statement an, rechtlich gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ vorzugehen. Zudem stellt sie im Namen ihres Mandanten klar, Ulmen habe „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet.“ Entsprechende Darstellungen seien falsch. Nach derzeitiger Kenntnis der Kanzlei werde dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, „auch überhaupt nicht erhoben.“ Die Kanzlei bezeichnet zentrale Punkte der Berichterstattung als „nachweislich unvollständig und falsch“ und kündigt eine gerichtliche Auseinandersetzung an. Ulmen selbst hat sich bisher nicht öffentlich geäußert.
Neue Darstellungen zu Festnahme und Verfahren
Zur unter anderem vom „Spiegel“ berichteten vorübergehenden Festnahme Ulmens auf Mallorca teilt die Kanzlei mit, dass nach ihrer Darstellung auch Collien Fernandes im selben Zusammenhang von der spanischen Polizei vorübergehend festgenommen worden sei – wegen körperlicher Gewalt an Ulmen, der eine Verletzung am Hals aufgewiesen habe. Die Polizei sei von beidseitigen Verfehlungen ausgegangen; eine einseitige Schuldzuweisung habe es nicht gegeben.
Zum Gerichtstermin in Palma de Mallorca, zu dem Ulmen laut Spiegel nicht erschienen sein soll, erklärt die Kanzlei, ihr Mandant sei zu diesem Termin nicht geladen worden. Darüber hinaus teilt sie mit, das spanische Gericht habe das Verfahren heute ausgesetzt, da Fernandes eine erforderliche notarielle Erklärung nicht abgegeben habe. Sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ebenfalls ausgesetzt. Die einseitige Berichterstattung sei „nachweislich unvollständig und falsch“.
Kanzlei begrüßt schärfere Deepfake-Gesetze
Abschließend begrüßt die Kanzlei ausdrücklich die geplante Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie – und hält an dieser Forderung „uneingeschränkt fest“.
Fernandes über Degradierungsfetisch
Collien Fernandes hatte am Donnerstag (26. März) erneut schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen erhoben. In einem auf mehrere Kacheln verteilten Post namens „Christian Ulmen und die Deepfakes“ schildert sie, Ulmen habe ihr gegenüber gestanden, einen Degradierungsfetisch entwickelt zu haben – es mache ihn geil, sie zu erniedrigen. „Das gibt ihm ein Gefühl von Macht. Macht über mich“, schreibt Fernandes. Im Laufe der letzten etwa zehn Jahre habe er diverse Fakeprofile unter ihrem Namen auf Social Media erstellt, männliche User kontaktiert und pornografische Videos sowie erotische Fotos verschickt.
Dabei sei es ihm wichtig gewesen, dass alles glaubwürdig wirke und das Material privat anmute. „Er habe so unter meinem Namen mit etwa 30 Männern eine intensive Online-Affäre geführt, inklusive Telefonsex“, so Fernandes. Sexuelle Treffen seien in Aussicht gestellt und kurzfristig abgesagt worden – weit mehr als diese 30 Männer habe er angeschrieben.
Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.