Till-Lindemann-Anwälte mit Befund: Keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt

Ende des Verfahrens in Vilnius als Startschuss für ein Feuerwerk an Richtigstellungen und einstweiligen Verfügungen

Die Schlacht um die Deutungshoheit um die „Row Zero“-Affäre von Till Lindemann und Rammstein geht in die nächste Runde. Während die Band die beiden Stadion-Spektakel auf der iberischen Halbinsel routiniert erledigt hat – am Samstag, den 01. Juli geht es dann weiter im italienischen Padua – tritt die von Lindemann beauftragte Berliner Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte mit Nachdruck an die Öffentlichkeit.

In einem über das Infosystem OTS veröffentlichen Schreiben widmet man sich gleich mehrerer Einzelpunkte:

Die „angeblichen Misshandlungen“, welche die Nordirin Shelby Lynn zur Anzeige brachte, nachdem sie diese mit diversen Fotos via Twitter belegen wollte, werden mangels „objektiver Tatsachenbeweise“ zurückgewiesen. Eine Einschätzung, der bekanntlich auch die litauischen Ermittler gefolgt sind.

Dazu haben die Berliner Anwälte eigens Rechtsmediziner der Universität Köln zur Auswertung von Lynns Fotomaterial herangezogen. „Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten“, heißt es dazu. „Ausweislich des vom Direktor des Instituts, Herrn Prof. Dr. Markus Rothschild, erstellten Gutachtens legen die Aufnahmen ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung als wahrscheinlichste Ursache nahe.“

Das Fazit der Mediziner: „Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht indes nicht“, und: „Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt.“

Auch zur „Akte Lindemann“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin nehmen die Anwälte Stellung: „Des Weiteren ergab sich aus der Akteneinsicht, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen.“

Vorläufiges Fazit der Kanzlei: Alle Anschuldigungen gegen Till Lindemann sind demnach lediglich Behauptungen. Beweise nach dieser Lesart? Fehlanzeige.

Sollte es in dieser Causa keine weiteren Anschuldigungen geben, dürfte von der massiven „Affäre Rammstein“ letztlich der moralische Furor über das angeblich institutionalisierte Groupie-System haften bleiben.

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