Gema zieht im Rechtsstreit gegen YouTube den Kürzeren

Die Richter in München haben entschieden: YouTube muss für Musikvideos nichts an die Gema zahlen.

Die Gema ist bereits zum zweiten Mal im Schadenersatzprozess gegen YouTube gescheitert. Wie „Die Welt“ berichtet, hat das Oberlandesgericht München die Klage des Musikrechteverwerters zurückgewiesen. Im Urteil des Landgerichts von 2015 war bereits festgelegt worden, dass YouTube unter Umständen haftbar gemacht werden kann.

In der Begründung heißt es, dass YouTube nicht in der Pflicht sei, die Gema zu bezahlen, weil die Nutzer für den Inhalt auf der Plattform verantwortlich seinen, nicht die Plattform selbst. YouTube fungiert demnach ausschließlich als Hilfsmittel.

Für Gema ist der Streit damit aber noch nicht abgeschlossen. Man wolle vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Gema verlangt von YouTube Geld für Musikvideos zu zahlen, um auch hier die Urheberrechte von Komponisten, Musikverlegern und Textern zu vertreten. Der Streitwert liegt bei rund 1,6 Millionen Euro.

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