Till Lindemann: Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten von Shelby Lynn

Im Verfahren zwischen Till Lindemann und Shelby Lynn hat das Landgericht Hamburg einen Antrag zurückgewiesen, den die Anwälte des Sängers gestellt hatten.

Die Anwälte von Till Lindemann haben auf X (ehemals Twitter) eine weitere Presseerklärung abgegeben. Diesmal geht es um das Verfahren zwischen dem Sänger und Shelby Lynn. Demnach konnte das Landgericht Hamburg in den getätigten Aussagen der Irin keine Verdachtsäußerung erkennen, „sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze.“

Für Shelby Lynn sind dies gute Nachrichten. Seit ihren Äußerungen nach dem Rammstein-Konzert in Vilnius sei sie zur Zielscheibe von Hass im Netz geworden. „Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt hatte, dass sie unserem Mandanten Till Lindemann persönlich nichts vorzuwerfen habe, hat jetzt das Landgericht Hamburg zudem mit Beschluss vom 15.08.2023 (Az. 324 O 256/23) entschieden, dass ihre Aussagen keine Verdachtsäußerungen seien, sondern bloße Bewertungen.“

Um diese Aussagen ging es im Verfahren

Zum Hintergrund erklärten die Anwälte noch einmal: „Über die sozialen Netzwerke Twitter und Instagram sowie in einem Interview mit der BBC hatte Shelby Lynn nach dem Besuch eines Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 erklärt, ihr seien Drogen in den Drink gemischt worden. Diese Aussage wurde in den sozialen Netzwerken und in den Medien zum Anlass genommen, um zu Lasten unseres Mandanten schwerwiegende Vorwürfe zu erheben. So war u.a. im SPIEGEL der (mittlerweile gerichtlich untersagte) Verdacht erhoben worden, unser Mandant habe Frauen anlässlich von Rammstein-Konzerten mit K.O.- Tropfen, Drogen bzw. Alkohol betäubt, um sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“

Die Anwälte Schertz und Bergmann hätten für Till Lindemann daraufhin beantragt, Shelby Lynn die Behauptung zu untersagen, ihr seien anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius Drogen in den Drink gemischt worden. „Im Verfahren hat sie sich mit dem Argument verteidigt, sie habe unseren Mandanten mit ihren über Twitter und Instagram verbreiteten Äußerungen persönlich gar nicht beschuldigt. Von der BBC sei sie teilweise falsch zitiert worden. Dass Dritte auf eine mögliche Beteiligung Lindemanns schließen würden, gehe nicht auf sie zurück, zumal sie ausdrücklich erklärt habe, nicht zu wissen, wann und wie ihr Drogen zugeführt worden seien.“

Dieser Argumentation ist das Landgericht Hamburg nun gefolgt und hat den Verfügungsantrag zurückgewiesen. Die Begründung: „Shelby Lynn habe keinen Verdacht zulasten unseres Mandanten geäußert, sondern auf Basis einer von ihr behaupteten Anknüpfungstatsache (ungewöhnliche Ausfallerscheinungen bei moderatem Alkoholkonsum) lediglich eine wertende Schlussfolgerung gezogen, die unseren Mandanten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze.“

Till Lindemann: Ermittlungsverfahren in Berlin läuft noch

Dennoch sehen die Anwälte in der Entscheidung des Landgerichts Hamburg auch etwas Gutes für ihren Mandanten Till Lindemann. In der Presserklärung heißt es: „Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten. Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfte auch Auswirkungen auf das derzeit noch bei der Staatsanwaltschaften Berlin anhängige Ermittlungsverfahren haben, welches von unbeteiligten Dritten maßgeblich unter Berufung auf die Vorwürfe von Shelby Lynn eingeleitet worden war.“

Die komplette Presseerklärung ist hier zu lesen:

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