Jetzt reagiert das ZDF auf Böhmermanns Clownswelt-Enthüllung
Das ZDF stellt sich unvoreingenommen hinter den „ZDF Magazin Royale“-Moderator und verteidigt die Entanonymisierung eines rechten YouTubers.

Seit einer Woche weiß die halbe Republik, wer sich hinter dem YouTube-Phänomen Clownswelt verbirgt. In einer Sendung seines „ZDF Magazin Royale“ enttarnte Jan Böhmermann nach Recherchen seiner Redaktion und der von der „Zeit“ einen Rechtsextremisten, der auf der Seite unvoreingenommen Propaganda betreibt.
Diskutiert wird nun aber auch, ob sich Böhmermann mit der öffentlichen Zurschaustellung eines anonym auftretenden Video-Produzenten journalistisch falsch verhalten oder sogar strafbar gemacht hat. Der betreffende YouTuber warf dem Moderator unmittelbar nach der Enthüllung Doxxing vor.
Gemeint ist damit das gezielte Sammeln und Veröffentlichen persönlicher Informationen über eine Person im Internet, oft ohne deren Zustimmung – und meist mit der Absicht, dieser Person zu schaden, sie zu belästigen oder einzuschüchtern.
Klar ist: Doxxing ist nicht dasselbe wie investigativer Journalismus, da letzterer unter ethischen Standards und im öffentlichen Interesse handelt, während Doxxing zumeist verletzend und privat motiviert ist.
ZDF verteidigt Enttarnung von Clownswelt
Das sieht auch das ZDF so und stellte sich nun trotz des auch in einigen Medien geäußerten Vorwurfs, es würde hier das Privatleben einer Person zerstört, vollständig hinter Böhmermann.
In einem Statement heißt es dazu: „Ob und inwieweit Medien in identifizierender Weise über Missstände berichten dürfen, ist nicht unmittelbar davon abhängig, ob die verantwortlichen Personen zuvor in der Öffentlichkeit standen oder sogar bewusst aus dem Verborgenen agiert haben. Die Darstellung des fraglichen YouTubers im erfolgten Umfang ermöglicht es den Zuschauerinnen und Zuschauern, sich ein umfassendes Bild über den Themenkomplex zu machen. Dass es bei Personen, die in der Öffentlichkeit agieren, kein allgemeines Recht auf Anonymität gibt, zeigt beispielsweise auch die gültige Impressumspflicht, gegen die vorliegend verstoßen wurde.“
Die „ZDF Magazin Royale“-Folge stehe, nach eigenem Bekunden, im Einklang mit der selbst verfassten Richtlinie, gegenüber allen Erscheinungen, die sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten, kritisch umzugehen.
Clownswelt verstieß gegen Gesetz
Die Anonymisierung ist im Netz bei Produktion von Online-Inhalten übrigens auch nicht möglich, sondern ein Verstoß gegen § 5 des Telemediengesetzes. Darin heißt es, dass sogenannte Diensteanbieter (also z. B. Betreiber von Webseiten, Blogs, YouTube-Kanälen, Instagram-Accounts etc., wenn diese geschäftsmäßig betrieben werden) bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen – darunter auch Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten.
Eine Rolle in dem Fall spielt auch die Bielefelder Metal-Band Powergame. Die wurde nach eigenen Angaben nach der Sendung, in der deutlich wurde, dass der YouTuber bei ihnen als Gitarrist dabei ist, von rechten Gruppen massiv angefeindet. Die Gruppe stellte daraufhin klar, dass sie sich schon Tage vor der Enthüllung von ihm getrennt habe, nachdem sie einen Hinweis auf dessen Online-Aktivitäten erhielt. Die Musiker stellten sich auch demonstrativ gegen eine rechte politische Haltung.