Zensuropfer: „The Walking Dead“ laut deutscher FSF an der Grenze der Sendezulässigkeit

Jugendgefährdend: Staffel-Premiere von „The Walking Dead“ ist laut der "Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen" bedenklich – und wurde geschnitten.

Die deutsche FSR (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) sichtet Fernsehsendungen, auch auf jugendgefährdende Inhalte. Die erste Episode der fünften Staffel von „The Walking Dead“, ausgestrahlt am Dienstag (14. Oktober), ließ die FSR nur unter einer Schnittauflage zu – mit dem Ergebnis, dass 30 Sekunden entfernt werden mussten.

Marco de Ruiter, Managing Director des Pay-TV-Senders Fox, reagierte verstimmt über diese einschneidende Maßnahme: „Der Ärger auf unserer Seite hat vor allem damit zu tun, dass wir eine Entscheidung umsetzen müssen, hinter der wir nicht stehen. Denn im Pay-TV können Sendungen wie ,The Walking Dead‘ sowieso erst gesehen werden, wenn der Zuschauer vorher seine Jugendschutz-PIN eingibt.“

Der FSF begründet seine Entscheidung vor allem mit einer Sequenz, die als besonders gewalttätig eingestuft wird, „[…] weil hier Gewalt derart breit und in grausamen Details ausgespielt werde, dass sie weit über das dramaturgisch Notwendige hinausgehe (§ 30 Satz 2 Nr. 1d PrO-FSF): Gefesselte Menschen werden reihenweise mit einem Baseballschläger auf den Hinterkopf geschlagen, die Kehle wird aufgeschlitzt, dann lässt man sie in einem Trog ausbluten – nach Meinung des Ausschusses eine sehr realistische Form von Gewalt (als explizite Nahaufnahme), zynisch und mitleidlos („Macht weiter mit der Schweinearbeit“) inszeniert.“

Der Sender hofft auf eine erneute Prüfung des FSF-Juristenausschusses. Die 16 neuen blutigen Folgen laufen hierzulande immer montags um 21 Uhr auf FOX, welcher über Sky empfangen werden kann. Ab dem 27. Oktober sendet RTL 2 zunächst einmal die vierte Staffel, als Free-TV-Premiere.

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