Sieht so sexuelle Belästigung aus? Bildmaterial von Morrisseys Vorwurf der sexuellen Nötigung am Flughafen

Sexuelle Nötigung vs. vorschriftsgemäßes Abtasten: Bilder zeigen die vermeintlich an Morrissey begangene sexuelle Belästigung

Nun kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob Morrissey im Juli tatsächlich bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen in San Francisco ungebührlich berührt wurde.

Der Ex-Sänger der Smiths erklärte damals, dass ihn der zuständige Sicherheitsbeamte sexuell belästigt habe.

„Um 14:30 Uhr nachmittags durchlief ich das übliche Sicherheitsprozedere am Flughafen inklusive des Scanners und alles war gut – kein Piepsen und nichts Ungewöhnliches. Bevor ich meine Sachen von der normalen Ablage nehmen konnte, näherte sich ein ‚Flughafen-Sicherheitsbeamter’, der mich stoppte, sich vor mich hinhockte und meinen Penis und meine Hoden abtastete.“

Der zuständige leitende Sicherheitsbeamte nahm seinen Mitarbeiter in Schutz und erklärte, dass dieser die Standardarbeitsanweisungen befolgt habe.

Letzten Monat wiederholte Morrissey seine Beschuldigung im Interview mit Larry King.

„Ich war schon durch den Scanner, durch den zweiten Abschnitt, also war alles in Ordnung. Dann ging er direkt zu meinem Intimbereich über und mit seinen Fingern meinen hinteren Spalt entlang.“

Heute erschien das entsprechende Bildmaterial online, welches „Gawker“ aufgrund der gesetzlich geregelten Informationsfreiheit erhielt.

Zu sehen ist zwar, wie der Beamte Morrissey abtastet, welche Teile er dabei genau berührt, ist jedoch aufgrund der mangelnden Qualität und des Kamerawinkels nicht erkennbar.

Gawker erklärte: „Es ist schwierig zu sagen, was wirklich passiert, da der Körper des Beamten die Sicht der Kamera auf seine Hände versperrt.“

Allerdings müsste ein Detail nicht außer Acht gelassen werden: „Es sollte erwähnt werden, dass das Abasten des Brustbereiches des Herrn im dunklen T-Shirt, der Morrissey direkt gegenübersteht, genauso lange dauerte.“

Ist das ein Indiz, welches gegen Morrissey spricht – oder gilt doch „Im Zweifel für den Angeklagten“?

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