Ulmen-Fernandes-Affäre: „Jerks“-Star zieht vor Landgericht Hamburg
Der „Jerks“-Schauspieler Christian Ulmen will per einstweiliger Verfügung zentrale Vorwürfe aus dem „Spiegel“ stoppen – darunter Deepfakes und körperliche Übergriffe.
In der sogenannten „Ulmen-Fernandes-Affäre“ nimmt der juristische Schlagabtausch weiter an Fahrt auf. Nach übereinstimmenden Meldungen in deutschen Nachrichtenkanälen hat der Berliner Medienanwalt Christian Schertz im Namen seines Mandanten, Schauspieler Christian Ulmen, bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“-Verlag beantragt.
Das bestätigte die Pressestelle des Gerichts. Eine Entscheidung ist angesichts der nahenden Ostertage bislang nicht in Sicht.
Ulmen wendet sich gegen zentrale Vorwürfe
Im Zentrum des Antrags stehen mehrere Punkte der Berichterstattung über die Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes. Ulmen wendet sich insbesondere gegen die Darstellung, er habe Deepfake-Videos von Fernandes erstellt und verbreitet. Darüber hinaus richtet sich der Antrag gegen den Verdacht, er habe wiederholt körperliche Übergriffe begangen und seine Ex-Partnerin schwer bedroht. Auch eine konkrete Aussage zur Ladung und Absage eines Gerichtstermins auf Mallorca sei aus Sicht Ulmens falsch wiedergegeben worden.
Damit stellt Ulmens Kanzlei nach Tagen des Schweigens das gesamte Vorwurfsgebäude von Fernandes infrage.
Der Spiegel“-Verlag hat inzwischen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Ähnlich wie in der Affäre um Rammstein-Sänger Till Lindemann, die ebenfalls von einer Titelgeschichte des Hamburger Nachrichtenmagazins begleitet wurde, dürfte sich die Causa noch eine Weile hinziehen.
Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt parallel
Auslöser der juristischen Auseinandersetzung waren Berichte über Vorwürfe, die Fernandes auch in Spanien zur Anzeige gebracht haben soll. Dabei geht es unter anderem um mutmaßlich manipulierte intime Aufnahmen. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen des Verdachts der Nachstellung. Ulmen bestreitet sämtliche Anschuldigungen – es gilt die Unschuldsvermutung.
Mit dem Gang vor das Landgericht Hamburg setzt Ulmen ein deutliches Zeichen gegen Teile der medialen Darstellung. Ob sich daraus tatsächlich ein „Rollback“ in der öffentlichen Wahrnehmung ergibt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie das Gericht die strittigen Punkte bewertet – und wie der „Spiegel“ darauf reagiert.
In den vergangenen Tagen wurde bereits bekannt, dass das Gericht in Palma de Mallorca sich nach Colliens Anzeige unter spanischer Rechtsprechung für nicht zuständig erklärt hatte. Der Fall wurde nach Schleswig-Holstein überstellt.