BMG verklagt Anthropic: Chatbot Claude angeblich mit Rolling Stones trainiert

BMG wirft dem KI-Unternehmen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Genehmigung für seinen Chatbot Claude verwendet zu haben.

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Das Musikrechteunternehmen BMG hat Anthropic verklagt und wirft dem Unternehmen für künstliche Intelligenz vor, „rücksichtslos über die Rechte“ von Songwritern hinwegzugehen – von Grammy-prämierten Stars bis hin zu aufstrebenden Künstlern.

In einer Klage, die vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht wurde, behauptet BMG, Anthropic habe Songtexte von Künstlern wie Justin Bieber, Bruno Mars, Ariana Grande und den Rolling Stones genutzt, um seinen Chatbot Claude zu trainieren – ohne dafür eine Genehmigung eingeholt zu haben. Das Unternehmen gibt an, die Urheberrechtsverletzungen reichten bis zur Gründung von Anthropic zurück, als das Unternehmen angeblich automatisierte Scraping-Tools einsetzte, um Texte von öffentlichen Websites und illegalen Piraterie-Bibliotheken zu kopieren.

„Anthropics illegales Verhalten beschränkt sich nicht auf diese mehrfachen direkten Urheberrechtsverletzungen“, heißt es in der Klageschrift, die dem ROLLING STONE vorliegt. „Anthropic erleichtert, fördert und profitiert auch von Urheberrechtsverletzungen durch seine Lizenznehmer und Nutzer seiner Claude-Modelle.“ Die Klage macht Anthropic für mittelbare und stellvertretende Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungen haftbar.

Anthropic schweigt

Anthropic reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Das Unternehmen wurde 2021 von ehemaligen Mitarbeitern von OpenAI gegründet, dem Forschungslabor hinter ChatGPT. Die neue Klage ist die jüngste in einer Welle von Klagen gegen KI-Unternehmen.

In der 47-seitigen Klageschrift argumentiert BMG, Anthropic habe seine Modelle eindeutig mit von BMG verwalteter Musik trainiert, weil Claude Nutzern bereitwillig vollständige oder wesentliche Teile der Chartstürmer „Uptown Funk“ von Bruno Mars, „You Can’t Always Get What You Want“ der Rolling Stones und Louis Armstrongs „What a Wonderful World“ geliefert habe.

„BMG hat Anthropic zu keinem Zeitpunkt erlaubt, seine urheberrechtlich geschützten Kompositionen im Zusammenhang mit Claude zu verwenden“, stellt die Klage klar. Zudem habe Anthropic weder auf ein im Dezember 2025 versandtes Unterlassungsschreiben reagiert noch Lizenzgespräche aufgenommen.

Kein Freifahrtschein für schnelles Wachstum

BMG ist der Ansicht, dass Anthropics rasantes Wachstum die vorgeworfenen Verstöße nicht rechtfertigt. „Generationen von Erfindern haben revolutionäre neue Produkte auf den Markt gebracht und dabei das Urheberrecht eingehalten“, heißt es in der Klageschrift. „Anthropics rasante technologische Entwicklung ist keine Entschuldigung für diesen eklatanten Rechtsbruch.“

BMG fordert Schadensersatz von bis zu 150.000 Dollar pro angeblich verletztem Werk sowie eine gerichtliche Anordnung, die Anthropic verpflichten soll, Details über seine Trainingsdaten, Methoden und Modellkapazitäten offenzulegen – einschließlich der Identifizierung sämtlicher verwendeter BMG-Materialien. Die Klage wirft Anthropic außerdem vor, die angeblichen Verstöße trotz wachsenden rechtlichen Drucks fortzusetzen.

„Anthropic könnte sein rechtsverletztendes Verhalten jederzeit einstellen“, erklärt die Klageschrift. „Doch trotz wiederholter Klagen von Urhebern und Rechteinhabern verschiedenster urheberrechtlich geschützter Werke und einer ausdrücklichen schriftlichen Aufforderung von BMG, das hier beanstandete Fehlverhalten zu beenden, weigert sich Anthropic, dies zu tun – und macht sich damit über seine eigenen Gründungsprinzipien lustig, ein besseres und ‚im weitesten Sinne ethisches‘ KI-Modell zu entwickeln.“