Politik macht Weg frei: Ab diesem Tag ist Kiffen erlaubt

Der Bundesrat gab sein grünes Licht für das Cannabis-Gesetz. Es wird aber Verbotszonen geben.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis gilt wie geplant ab dem 01. April. Nach dem Bundestag gab heute am 22. März auch der Bundesrat seine Zustimmung für das umstrittene Gesetz.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich durchgesetzt. Sein Cannabis-Gesetz wurde nun im Bundesrat durchgewunken und konnte sich gegen den Widerstand einiger Länder wie Bayern und das Saarland durchsetzen, welche bei der Abstimmung überstimmt wurden. Ab dem 01. April darf also legal gekifft werden.

Cannabis-Gesetz: Was ab dem 01. April gilt

Erwachsene dürfen damit künftig Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen. Unterwegs sind 25 Gramm, zu Hause 50 Gramm erlaubt. Anbau und Abgabe sollen zunächst über Anbauvereine ermöglicht werden. Die Vereine dürfen Samen und Stecklinge nur an Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben.

Es wird jedoch kleinere Verbotszonen geben: In einem Abstand von hundert Metern zu Spielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Sportstätten soll der Cannabiskonsum weiterhin verboten sein.

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