Collien Fernandes nennt Ulmen „Täter“: Was das rechtlich bedeutet
Collien Fernandes bezeichnet Christian Ulmen als „Täter“ – ohne Verurteilung. Was das rechtlich bedeutet und welche Konsequenzen drohen, erklärt die Einordnung.
Erst am gestrigen Sonntag hatte Collien Fernandes wieder das Wort benutzt, mit dem sie ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen kennzeichnet, ohne ihn beim Namen zu nennen: „Täter“.
„Frag doch mal beim Täter nach, warum er, im Gegensatz zu mir, nichts unter Eid aussagen möchte …“, schreibt sie als Antwort auf Kommentare unter ihrem Instagram-Posting, in denen sie als unehrlich bezeichnet wird.
Nun ist es so, dass Christian Ulmen, dem Fernandes „virtuelle Vergewaltigung“ vorwirft, noch nicht vor Gericht steht – geschweige denn verurteilt wurde für das, was er Fernandes angetan haben soll.
Darf Collien Fernandes ihn als Täter bezeichnen?
Rechtliche Einordnung: Täter oder Verdächtiger?
Nein, das ist rechtlich heikel und in der Regel unzulässig – sofern keine gesicherte Tatsachengrundlage vorliegt. In Deutschland gilt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), dem die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gegenübersteht.
Die Rechtsprechung verlangt eine Abwägung. Entscheidend ist dabei, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt. „Täter“ gilt juristisch regelmäßig als Tatsachenbehauptung, weil damit behauptet wird, die Person habe eine konkrete Straftat begangen. Bei Tatsachenbehauptungen kommt es auf die Beweisbarkeit an.
Strafrechtliche Risiken
Die Bezeichnung als „Täter“ kann strafbar sein: gemäß § 186 StGB (Üble Nachrede), wenn eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet wird, die geeignet ist, den Ruf zu schädigen – sowie gemäß § 187 StGB (Verleumdung), wenn bewusst eine falsche Tatsache behauptet wird.
Wer jemandem eine Straftat zuschreibt, greift schwer in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Gerade in journalistischen Kontexten gilt: Ohne rechtskräftige Verurteilung darf man jemanden nicht als „Täter“ bezeichnen – sondern höchstens als „Beschuldigter“ oder „Verdächtiger“.
Wann ist die Bezeichnung zulässig?
Zulässig wäre die Bezeichnung nur, wenn die Tat erwiesen ist – etwa durch ein rechtskräftiges Urteil – oder es sich eindeutig um eine fiktive Figur handelt und kein Realitätsbezug besteht.
Die Bezeichnung einer realen Person wie Christian Ulmen als „Täter“ ist rechtlich also nur dann zulässig, wenn die zugrunde liegende Straftat nachweislich feststeht. Andernfalls liegt in der Regel ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor, dem zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) sowie strafrechtliche Konsequenzen (§§ 186, 187 StGB) folgen können.
Diese Regeln gelten auch außerhalb klassischer Medien – etwa in sozialen Netzwerken oder Interviews. Entscheidend ist, ob die Aussage geeignet ist, den Ruf zu schädigen – nicht, wo sie fällt.
Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Causa Ulmen / Fernandes
Collien Fernandes hat laut „Spiegel“ Strafanzeige gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen eingereicht. Im Raum stehen Vorwürfe, die weit über private Konflikte hinausgehen und strafrechtliche Dimensionen erreichen könnten.
Die Moderatorin beschreibt die Vorgänge als massiven Eingriff in ihre Persönlichkeit und spricht von „virtueller Vergewaltigung“. Laut Bericht untermauert sie ihre Darstellung mit umfangreichen Belegen, darunter eidesstattliche Versicherungen sowie digitale Spuren.