Diddy wird früher frei: Neuer Haftentlassungstermin
Überraschungsentwicklung im Diddy-Fall: Entlassungstermin erneut vorverlegt auf Februar 2028. Der Rap-Mogul könnte früher aus dem Gefängnis entlassen werden – doch die Berufung läuft weiter.
Sean „Diddy“ Combs könnte früher aus dem Gefängnis entlassen werden als bislang avisiert. Nach Angaben der US-Bundesgefängnisbehörde (Federal Bureau of Prisons) wurde der voraussichtliche Entlassungstermin des Multi-Unternehmers erneut angepasst und liegt nun am 23. Februar 2028.
Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den vergangenen Monaten zu beobachten war. Zuvor war Combs‘ Freilassung für den 15. April 2028 vorgesehen, davor für den 25. April und ursprünglich für den 4. Juni 2028.
Eine offizielle Begründung für die jüngste Anpassung wurde von den Behörden bislang nicht veröffentlicht.
Haftanstalt FCI Fort Dix in New Jersey
Combs verbüßt seine Strafe derzeit im Bundesgefängnis FCI Fort Dix im US-Bundesstaat New Jersey. Dort nimmt der 56-Jährige an einem Programm zur Behandlung von Drogenmissbrauch teil. Seine Anwälte hatten die Unterbringung in dieser Einrichtung mit den vorhandenen Programmen zur Rehabilitation sowie der Nähe zu seiner Familie begründet.
Verurteilung zu 50 Monaten Haft
Der Rap-Mogul wurde im vergangenen Jahr nach einem Bundesverfahren in New York zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt. Eine Jury sprach ihn in zwei Anklagepunkten wegen des „Transports von Personen zum Zweck der Prostitution“ schuldig. Von schwerwiegenderen Vorwürfen, darunter Sexhandel („Sex Trafficking“) und Aufbau von organisierter Kriminalität, wurde er hingegen freigesprochen.
Verteidigung legt Berufung ein
Parallel zu seiner Haftstrafe läuft weiterhin ein Berufungsverfahren. Die Verteidigung hatte Ende vergangenen Jahres sowohl gegen das Urteil als auch gegen das Strafmaß Berufung eingelegt. Die Anwälte argumentieren, die den Vorwürfen zugrunde liegenden Anklagen im sexuellen Bereich wären einvernehmlich gewesen, zudem sei die verhängte Strafe unverhältnismäßig.
Die US-Staatsanwaltschaft weist diese Darstellung zurück und fordert die zuständige Berufungsinstanz auf, die Verurteilung aufrechtzuerhalten. In Gerichtsunterlagen argumentieren die Ankläger, das Strafmaß berücksichtige angemessen die während des Prozesses vorgelegten Beweise.
Bundesberufungsgericht noch ohne Entscheid
Über die Berufung hat das zuständige Bundesberufungsgericht bislang noch nicht entschieden. Damit bleibt die juristische Zukunft von Combs ungeachtet der wiederholt zu seinen Gunsten verschobenen Haftentlassung weiterhin offen.
Das US-Magazin People hakte bei den Behörden in Sachen „erneute Terminanpassung“ nach, bekam jedoch keine Stellungnahme. Auch weitere US-Medien griffen die Entwicklung auf.