DJ Jan Leyk über Edathy: „Gnade Ihnen Gott, dass Ihre Personenschützer gut ausgebildet sind“

DJ und Ex-"Berlin Tag und Nacht"-Darsteller Jan Leyk greift Sebastian Edathy auf Facebook hart an, droht ihm mit Gewalt

Nach Til Schweiger (auf Facebook und und in einem Essay) und Rapper Animus hat auch DJ und Schauspieler Jan Leyk („Berlin Tag und Nacht“) den SPD-Politiker Sebastian Edathy auf Facebook attackiert. Edathy war am Montag gegen Zahlung von 5.000 Euro von einem Gerichtsverfahren befreit worden, vorangegangen war eine Anklage wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos.

Leyk drohte Edathy am Dienstag (3. März) mit Gewalt, er schrieb: „Laufen Sie mir niemals über den Weg und wenn doch, dann gnade Ihnen Gott, dass Ihr Suspensorium fest angeschnallt ist und Ihre Personenschützer gut ausgebildet sind…..ansonsten werden Ihre mickrigen Hoden demnächst für sehr viel Geld bei eBay ersteigert und das eingenomme Geld an Institutionen gespendet, die aufgrund von psychisch kaputten Flachwixxern wie Ihnen ihre ehrenvolle, aber traurige Arbeit verrichten müssen.“ Dafür gab’s bis jetzt mehr als 235.000 Likes.

Am Montag (2. März) hatte Leyk schon indirekt zur Lynchjustiz aufgerufen („Ich hoffe, dass dieser perverse Bastard an jedem Ort auf diesem Planeten bespuckt und mit Steinen beworfen wird…..!!!“), Edathy ihm darin auf Facebook geantwortet: „Hm. Wer ist eigentlich Jan Leyk?“

Allerdings soll Leyk selbst nicht unbescholten sein, wie „Focus Online“ berichtet. Bei „Berlin Tag und Nacht“ sei er entlassen worden, nachdem er wegen einer früheren Straftat verurteilt worden war.

Der Fall Edathy

Ende Januar 2014 war ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos gegen Edathy Anklage vor dem Landgericht Verden.

Am 2. März 2015 räumte Edathy in einer Prozesserklärung seines Anwalts ein, dass „die Vorwürfe“ zuträfen und er habe „einen Fehler gemacht“ habe. Wegen der geringen Schwere der Schuld wurde das Gerichtsverfahren daraufhin gegen Zahlung von 5.000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes eingestellt. Edathy gilt damit als nicht vorbestraft, er betonte im Anschluss, dass es sich nicht um ein Geständnis gehandelt habe.

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