EU-Richter entscheiden: „Fack Ju Göhte“ ist sittenwidrig

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg befand den Titel als vulgär - und entschied, dass er deshalb nicht als Wortmarke geschützt werden könne.

Mehr als 20 Millionen Zuschauer haben in den letzten Jahren über die drei „Fack Ju Göhte“-Filme gelacht. Sicher gab es die eine oder andere Klage über den eher unflätigen Humor der Klamauk-Reihe. Aber dass dieser am Ende niemandem wirklich wehtut, ließ sich wohl am ehesten dadurch bezeugen, dass unzählige Lehrer mit ihren Schulklassen an Wandertagen in den Film gingen. Pädagogik 2.0 sozusagen.

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Die Richter des Gerichts der Europäischen Union (EuG) sehen das allerdings etwas anders. Wie die „Welt“ am Mittwoch (24. Januar) berichtet, verstoße der deutsche Filmtitel „Fack Ju Göhte“ nach einem aktuellen Urteil gegen die guten Sitten und dürfe daher nicht als Marke geschützt werden. Dass zu dem Kraftausdruck noch die verballhornte Version von Johann Wolfgang von Goethe (Göhte) gereicht wird, mache es laut der Richter keinesfalls besser. Der englische Begriff „fuck you“ und so auch der angemeldete Titel seien schlicht vulgär, urteilten die Luxemburger Richter.

Erfolg von „Fack Ju Göhte“ für Richter-Entscheidung irrelevant

Für die Juristen ist klar, dass der Erfolg an der Kinokasse überhaupt keinen Einfluss darauf habe, ob Zuschauer vom Titel schockiert sein könnten. Abgesehen davon, so heißt es in der Entscheidung, könne es sein, dass Verbraucher bei Produkten mit dem Namen möglicherweise nicht verstünden, dass er sich auf die Filmreihe bezieht.

Schon im Jahr 2015 hatte sich die Constantin Film Produktion GmbH darüm bemüht, den Titel „Fack Ju Göhte“ als Marle schützen zu lassen. Hintergrund ist natürlich, dass man so mit Merchandising noch wesentlich mehr Geld hätte machen können. Das Unternehmen hat nun zwei Monate Zeit, um noch in letzter Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen.

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