Indie-Band wollte angeblich siebenstellige Summe von FKA Twigs

Gerichtsdokumente belegen: The Twigs sollen Markenrechtsansprüche als Druckmittel genutzt und eine siebenstellige Summe von FKA Twigs gefordert haben.

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FKA Twigs hat Klage gegen The Twigs eingereicht, eine Indie-Band, die von den Zwillingsschwestern Laura Good und Linda Good angeführt wird. Die Künstlerin, die bürgerlich Tahliah Barnett heißt, wirft dem Duo vor, ihr mehrfach Abmahnungen wegen des Markenrechts an ihrem Künstlernamen geschickt zu haben.

In Gerichtsdokumenten, die ROLLING STONE vorliegen, erklärt Barnett, The Twigs seien seit 2013 über ihre Verwendung des Namens FKA Twigs informiert – einer Zeit, in der die beiden Seiten Schriftverkehr über die „Verwechslungsgefahr zwischen ihrem Künstlernamen und dem Bandnamen“ austauschten. In dieser E-Mail-Korrespondenz bot Barnett der Band 15.000 Dollar an, damit beide Musikprojekte „koexistieren“ könnten, ohne dass sie den Namen hätte kaufen müssen. Den Dokumenten zufolge „lehnten Laura und Linda ab und betonten, dass sie dieser vorgeschlagenen Koexistenz nicht zustimmten.“

Barnett baute ihre Karriere als FKA Twigs weiter aus, während The Twigs „schlicht von der Bildfläche verschwanden“, heißt es in den Unterlagen. Als Belege führt die Klageschrift an, dass FKA Twigs auf Spotify 3,2 Millionen monatliche Hörerinnen und Hörer und auf YouTube mehr als 300 Millionen Aufrufe verzeichnet, während The Twigs „67 Abonnenten und 19.332 Aufrufe auf YouTube, 705 Follower auf Instagram und 25 monatliche Hörer auf Spotify“ haben. Diese Zahlen sollen beweisen, dass „die Parteien in völlig unterschiedlichen kommerziellen Ökosystemen agieren“ – und es daher „undenkbar“ sei, dass das Publikum die beiden Acts verwechseln könnte.

Siebenstellige Forderung

Im Mai 2024 sollen The Twigs laut Klageschrift versucht haben, „diese verjährten und haltlosen Markenrechtsansprüche als Druckmittel einzusetzen“, indem sie Barnett Abmahnungen schickten, die „mit Klagen drohten, einschließlich der Androhung, Barnetts Nutzung ihrer Marke zu untersagen, um Barnetts jahrzehntelange, ununterbrochene Verwendung der Marke FKA TWIGS zum eigenen Vorteil der Beklagten zu torpedieren.“

The Twigs sollen zudem „angedroht haben, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die Barnett die Nutzung ihres Künstlernamens untersagt, und eine siebenstellige Summe gefordert haben, um etwaige Ansprüche gegen Barnett fallenzulassen.“

Ein Sprecher von FKA Twigs lehnte eine Stellungnahme ab. The Twigs reagierten auf eine Anfrage von ROLLING STONE zunächst nicht.

Barnett hat ein Geschworenengericht beantragt, das über die Rechte zur Nutzung und Eintragung der Marke FKA Twigs entscheiden soll.