Ofarim-Anwalt relativiert Ofarims Fall mit Totschlägerin Ingrid van Bergen
Anwalt Stevens verteidigt Gil Ofarim mit umstrittenem Vergleich zu Ingrid van Bergen. Der Instagram-Post sorgt für heftige Reaktionen. Jetzt lesen.
Alexander Stevens, der Gil Ofarim vor Gericht vertrat, nutzt Instagram fleißig für Verteidigungsmaßnahmen seines ehemaligen Schützlings. Nachdem er am gestrigen Dienstag Ofarims Falschaussage vor Gericht im „Davidstern-Skandal“ mit dem Verweis auf angebliche bundesdeutsche Statistiken zu Tötungsdelikten relativierte, zieht der Jurist in einem neuen Insta-Post Vergleiche zwischen Ofarim und Ingrid van Bergen.
Die im vergangenen November verstorbene Schauspielerin gewann 2009 das RTL-Dschungelcamp und wurde zu „Ingrid I.“ gekürt. Wie Gil Ofarim stand auch Ingrid van Bergen vor Gericht – anders als Ofarim wurde sie allerdings verurteilt.
Im Jahr 1977 erschoss van Bergen mit einem Revolver ihren 33-jährigen Geliebten in einer Villa am Starnberger See. Dafür verurteilte sie das Gericht wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in der JVA Aichach in Bayern wurde sie am 2. Oktober 1981 auf Bewährung entlassen.
Stevens: „Lehrstück in Bigotterie“
Alexander Stevens protestiert nun in den sozialen Medien, dass mit Gil Ofarim härter umgegangen werde als mit der verurteilten Totschlägerin. Wie schon bei seinem gestrigen Posting siedelt der Rechtsanwalt damit hart an der Grenze zum Whataboutism. „Die aktuellen Schlagzeilen sind ein Lehrstück in Bigotterie“, schreibt Stevens. „Eine verurteilte Totschlägerin wird retrospektiv beinahe rehabilitiert, während ein Verfahren wegen eines Äußerungsdelikts – also eines kommunikativen Fehlverhaltens, kein Gewaltverbrechen – zur moralischen Endlosschleife aufgeblasen wird.“
Stevens weiter: „Das eine: ein vollendetes Tötungsdelikt. Das andere: ein eingestelltes Verfahren mit strafrechtlich überschaubarer Dimension.“ In seinem Instagram-Slider listet er Schlagzeilen auf, die den unterschiedlichen Umgang der Medien mit van Bergen und Ofarim nach Gewinn der Dschungelkrone dokumentieren sollen. Außerdem verlinkt er einen Artikel der „Jüdischen Allgemeinen“, der die Causa Ofarim ausgewogen schildere.
Kritik an Stevens‘ Vergleich
In den Kommentaren unter Stevens‘ Post wird darauf hingewiesen, dass sich die Gerichtsfälle Ingrid van Bergen und Gil Ofarim nicht vergleichen lassen – weder in den Taten noch in der moralischen Frage nach Schuld. „Der Unterschied ist der Umgang damit. Ingrid van Bergen hat über die Tat gesprochen, sich geöffnet, nicht geleugnet und verdreht, was eigentlich passiert ist“, schreibt eine Followerin.
Eine andere, gerichtet an Stevens: „Ihnen ist schon klar, dass es NICHT darum geht, was Gil getan hat. Sondern darum, wie er damit umgeht … sein ständiges Suggerieren, dass er unschuldig sei, dass alles anders wäre usw. Ingrid hat sich da hingesetzt und ECHTE Reue gezeigt, sie erzählte, dass sie das bis heute beschäftigt. Dass sie davon nachts träumt usw. Sie hat REUE gezeigt. Das hat Gil NICHT getan.“
Aber es gibt auch Stimmen, die Alexander Stevens zustimmen: „Richtig. Man hat die Doppelmoral und Heuchelei, die bei Gil betrieben wurde, schnell gemerkt. Ich bin wirklich froh, dass so viele Zuschauer ihn im Dschungel supportet haben. Er hat für diese Tat ordentlich was abbekommen. Irgendwann ist es nur noch drüber und unverhältnismäßig. Danke, dass Sie hinter Gil stehen und immer wieder aufzeigen, was hier abgeht.“