Hätte ESC-Siegerin Jamala disqualifiziert werden müssen?

Im Internet ist eine Version von „1944“ aufgetaucht, die Jamala bereits im Mai 2015 gesungen hat. Die EBU leitete eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob es sich um einen Regelverstoß handelte.

In den Statuten des Eurovision Song Contest ist zu lesen es, dass die Songs, die im Wettbewerb gesungen werden, frühestens am 1. September des Vorjahres veröffentlicht worden sein dürfen. Auf YouTube ist nun ein Video aufgetaucht, das zeigt, wie die ukrainische Sängerin und ESC-Siegerin Jamala im Mai 2015 eine frühe Version ihres Gewinnertitels „1944“ bei einem Konzert spielte.

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Natürlich hätte die Europäische Rundfunkunion (EBU), die den ESC veranstaltet, darüber informiert werden müssen. Weil dies aber nicht geschehen war, gab es umgehend nachdem der Clip im Netz gefunden wurde, eine Beschwere und die Forderung vieler Fans, dass Jamala nachträglich disqualifiziert werden müsste.

Die EBU lehnte aber nach kurzer Prüfung am Donnerstag (19. Mai) ab und begründete dies mit den Statuten für den Musikwettbewerb. Diese wurden nämlich laut „Stern“ über die Jahre Schritt für Schritt aufgeweicht. Im Klartext: Seit einiger Zeit richtet sich die Vorschrift nur noch danach, ob ein Lied vor dem Stichtag kommerziell herausgebracht wurde. Da es nur wenige Hundert User gab, die sich den Auftritt auf der Videoplattform angesehen hätten, könne nicht von einer regulären Veröffentlichung gesprochen werden, heißt es in dem Statement der EBU.

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Wurde Jamalas Konzert im ukrainischen TV gezeigt – oder nicht?

Wie nicht anders zu erwarten, gab es heftige Kritik an dem Urteil der Rundfunkunion. Viele Internetznutzer, die sich an der Diskussion über Facebook beteiligten, argumentierten, dass der Gig von Jamala im ukrainischen Fernsehen übertragen wurde, weswegen die Behauptung der EBU, der Auftritt wäre nur von wenigen Zuschauern über YouTube gestreamt worden, schlicht falsch sei. Derzeit ist allerdings noch nicht klar, ob das kleine Konzert tatsächlich in der Ukraine im TV zu sehen war.

Schon kurz nach Jamalas Triumph in Stockholm forderte eine Online-Petition, die von mehreren Hunderttausend Personen unterschrieben wurde, die in diesem Jahr veränderten Regeln des ESC nachträglich zu ändern und den Sieger der Zuschauerabstimmung (Russland) zum Sieger zu erklären. Die EBU hatte dieses Ansinnen umgehend abgelehnt.

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