Konzertveranstalter der Rolling Stones: Anklage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Ein New Yorker klagt wegen Verletzung seiner Menschenrechte: Er müsse für Tickets der Rolling Stones zu viel Geld ausgeben, weil die Stones-Veranstalter im Stadion nicht genügend Plätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt hätten.

Ein US-Amerikaner hat Klage gegen den Konzertveranstalter der Rolling Stones eingereicht. Klagepunkt: Diskriminiert würden Menschen mit Behinderung. Das berichtet u.a. der „Telegraph“.

Michael Boyajian, 60, behauptet, dass die Stones bzw. deren Konzertveranstalter für Karten für Menschen mit Behinderung bis zu fünfmal so hohe Preise verlangen. Die Klage wurde beim „New York Division of Human Right“ (dt: New Yorker Abteilung für Menschenrechte) eingereicht. Dort ist festgehalten, dass Boyajian 1075 Dollar (zirka 940 Euro) für einen Sitzplatz des New Yorker Met-Life-Stadions zahlen müsste. Die Klage richte sich gegen Concerts West/AEG. 2019 gehen die Stones auf Amerika-Tour. 

Rolling Stones: Menschen ohne Behinderung bevorteilt?

Die Rolling Stones bei einem Auftritt 2016.

Boyajian führt an, dass Menschen ohne Behinderung lediglich 200 Dollar (rund 175 Euro) zu zahlen hätten. Das wären 775 Euro weniger, als er berappen müsste.

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Der Kläger, ein Richter im Ruhestand, merkte außerdem an, dass die Rolling Stones einer derartigen Unfairness stärkeres Augenmaß schenken sollten – schließlich seien Jagger und Co auch schon über 70 Jahre alt.

Mick Jagger und Keith Richards sind 75, Charlie Watts ist 77, Nesthäkchen Ronnie Wood ist 71. „Das haut mich um“, sagt Boyajian. „Die Generation der Baby-Bommer zählt zu ihren größten Fans, und wir werden jetzt immer älter.“

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Verletzung der Menschenrechte

Er selbst benötigt einen Sitz für Menschen mit Behinderung, weil er sich nach einer Beinverletzung nur mit Gehhilfe („Rollator“) fortbewegen könne. „Ich komme die Treppen schwer hoch und runter.“ Zwar hätte er sich um Tickets für Rollstuhlfahrer bemüht, aber die seien entweder ausverkauft gewesen – oder hätten gar nicht erst im Angebot gestanden. Deshalb hätte Boyajian auf Plätze für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen zurückgreifen müssen. Die seien zu teuer, was, wie er behauptet, ihn diskriminieren würde.

Die zu geringe Quantität von Tickets für Menschen mit Behinderung, verbunden mit hohen Preisen, verletze seine Menschenrechte. Ein Kommentar von Seiten der Band oder des Konzertveranstalters steht aus.

Kevin Winter Getty Images
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