Richter entscheidet: Trump darf Kennedy Center nicht umbenennen
Ein US-Bundesrichter stellte klar, dass nur der Kongress den Namen des Kennedy Center ändern darf.
Ein Bundesrichter hat entschieden, dass der Vorstand des Kennedy Center gegen das Gesetz verstoßen hat, als er den Namen von Präsident Donald Trump an der Konzerthalle anbrachte. Zugleich untersagte er der Institution, ihre Türen vorübergehend für Renovierungsarbeiten zu schließen.
Das Gesetz zur Gründung des Centers „macht glasklar, dass das Center nach Präsident Kennedy benannt ist und keinen anderen offiziellen Namen oder öffentlichen Gedenkhinweis tragen kann, nur weil der Vorstand das einseitig so beschlossen hat“, schrieb US-Bundesrichter Casey Cooper in seiner Urteilsbegründung. Und weiter: „Der Kongress hat dem Kennedy Center seinen Namen gegeben – und nur der Kongress kann ihn ändern.“
In seinem Urteil verpflichtete Cooper die Verantwortlichen, sämtliche Beschilderungen am Kennedy Center, die Trumps Namen tragen, innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Darüber hinaus muss die Website aktualisiert werden, um alle Verweise auf den Namen „Trump Kennedy Center“ sowie auf „Donald J. Trump and John F. Kennedy Memorial Center for the Performing Arts“ zu löschen.
Weißes Haus schweigt
Vertreter des Weißen Hauses und des Kennedy Center reagierten nicht sofort auf die Anfragen des ROLLING STONE um eine Stellungnahme.
Richter Cooper untersagte dem Center dauerhaft, „jegliche physische oder digitale Beschilderung am Gebäude oder auf dem Gelände des Kennedy Center anzubringen, zu installieren oder aufrechtzuerhalten, die darauf hindeutet, schlussfolgern lässt oder impliziert, dass die Institution nach einer anderen Person als Präsident John F. Kennedy benannt ist.“
Obwohl der Richter die vorübergehende Schließung des Centers für Renovierungsarbeiten blockierte, ließ er die Renovierungspläne grundsätzlich zu – allerdings erst, nachdem der Vorstand seine „gesamte Bandbreite gesetzlicher Verpflichtungen“ berücksichtigt hat.
Keine Grundlage für Schließung
„Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand seine vollständigen gesetzlichen Verpflichtungen in Betracht gezogen hat, als er entschied, dass eine vollständige Schließung des Kennedy Center angemessen sei“, schrieb er in seiner Urteilsbegründung. „Kurz gesagt: Es liegt dem Gericht kein Beleg vor, dass der Board of Trustees des Kennedy Center erwogen hat, wie er seinen vollständigen gesetzlichen Auftrag während der Schließungszeit erfüllen würde.“
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