Taylor Swifts „Showgirl“-Merch im Visier eines Markenrechtsstreits

Eine Las-Vegas-Performerin, die Swift wegen Markenrechtsverletzung verklagt hat, fordert einen Verkaufsstopp für „The Life of a Showgirl“-Merchandise während des laufenden Verfahrens.

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Die Las-Vegas-Performerin, die Taylor Swift letzte Woche wegen Markenrechtsverletzung verklagt hat, bittet einen Bundesrichter darum, den Vorhang für Trinkbecher, Haarbürsten und andere Artikel mit Swifts Albumtitel „The Life of a Showgirl“ zu senken – zumindest solange der Fall läuft.

Maren Flagg, die arbeitende Performerin, die ihre 2014 in der „Las Vegas Weekly“ erschienene Kolumne „Confessions of a Showgirl“ zu einer Live-Show, einer Tourneeproduktion, einem Buch, einem Podcast und einer eingetragenen Marke ausgebaut hat, reichte ihre Klage gegen Swift am 30. März ein. In einem am Dienstag eingereichten Antrag auf eine einstweilige Verfügung forderte Flagg das Gericht auf, Swift den Verkauf von Waren unter dem Namen „The Life of a Showgirl“ zu untersagen – die Produkte würden Verbraucher in die Irre führen und sie verdrängen.

Flagg zufolge hatte das U.S. Patent and Trademark Office Swifts Antrag auf Eintragung von „The Life of a Showgirl“ zuvor „abgelehnt“, da es „verwirrend ähnlich“ zu Flaggs Marke „Confessions of a Showgirl“ sei. Swift habe dennoch begonnen, Merchandise unter dem abgelehnten Namen zu verkaufen, ohne ihn zu ändern.

Google-Suche umgeleitet

„Die Verwechslungsgefahr, die das USPTO vorhergesagt hat, ist eingetreten“, heißt es in Flaggs neuem Schriftsatz. Darin wird behauptet, dass acht von zehn Google-Suchen nach ihrer „exakt eingetragenen Marke“ nun auf Swifts Albumtitel umgeleitet würden. Dieselbe Suche auf YouTube liefere neun Treffer für Swift in Folge, bevor überhaupt ein Ergebnis für Flagg erscheine – obwohl Flagg die ältere Markeninhaberin sei. „Dies ist ein Lehrbuchfall von umgekehrter Verwechslung, bei der die kommerzielle Dominanz einer jüngeren Nutzerin die Marke der älteren Inhaberin im Bewusstsein der Öffentlichkeit systematisch verdrängt, bis Verbraucher glauben, die Urheberin sei die Nachahmerin“, heißt es in dem Schriftsatz.

„‚Confessions of a Showgirl‘ ist für die Klägerin nicht eine Marke unter vielen. Es ist die einzige, die sie hat“, heißt es in dem ROLLING STONE vorliegenden Schriftsatz. „[Flagg] hat ihre berufliche Identität seit mehr als einem Jahrzehnt darunter aufgebaut, und sie verfügt weder über ein Portfolio alternativer Marken noch über finanzielle Unterstützung eines Unternehmens oder einen globalen Marketingapparat, um um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu konkurrieren. Die Beklagten haben all das. Dieses Ungleichgewicht ist für die Abwägung der Interessen unmittelbar relevant – und es fällt zugunsten der Klägerin aus.“

Flagg schildert, wie der überwältigende Erfolg von Swifts Album und der damit verbundene Merchandising-Apparat sie schnell überrollten. „Innerhalb weniger Wochen tauchte der Name auf Trinkbechern, Kerzen, Haarbürsten und Kleidungsetiketten auf. Die Beklagten bauten einen eigenen Online-Shop darum auf, starteten Kooperationen mit zahlreichen nationalen Marken und stellten einen Markenschutzantrag in vierzehn internationalen Klassen – von Einwegservietten bis hin zu Ponchos. Sie haben die Klägerin nie kontaktiert. Sie haben nie ihre Zustimmung eingeholt.“

Anhörung im Mai

Eine Sprecherin von Swift reagierte am Dienstag nicht sofort auf die Anfrage von ROLLING STONE. Die Anhörung über den Antrag auf die einstweilige Verfügung ist für den 27. Mai vor dem Bundesgericht in Los Angeles angesetzt.

„Maren hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, ‚Confessions of a Showgirl‘ aufzubauen. Sie hat es registriert. Sie hat es sich verdient. Als Taylor Swifts Team versuchte, ‚The Life of a Showgirl‘ eintragen zu lassen, lehnte das Markenamt ab und stellte fest, dass Swifts Marke verwirrend ähnlich sei“, sagt Flaggs Anwältin Jaymie Parkkinen gegenüber ROLLING STONE. „Wir haben großen Respekt vor Swifts Talent und Erfolg, aber das Markenrecht existiert, um sicherzustellen, dass Kreative auf allen Ebenen schützen können, was sie aufgebaut haben. Darum geht es in diesem Fall.“

Flagg, die unter dem Namen Maren Wade auftritt, zeigte sich zunächst begeistert von „The Life of a Showgirl“. Auf ihrer Instagram-Seite finden sich Beiträge, die zu Swifts Musik erstellt wurden und Hashtags wie #LifeOfAShowgirl und #TS12 enthalten. Seit Oktober hat sie nichts mehr gepostet.

„Wenn die Nutzung [der Marke ‚The Life of a Showgirl‘] durch die Beklagten unkontrolliert weitergeht, ist der Schaden nicht nur wirtschaftlicher Natur – es ist die schrittweise Auslöschung der Fähigkeit der Klägerin, als Ursprung ihrer eigenen Marke erkannt zu werden“, heißt es in dem neuen Antrag auf eine einstweilige Verfügung. „Dieser Schaden vertieft sich mit jedem Tag, an dem das kommerzielle Programm fortgesetzt wird, und wird zunehmend schwerer umkehrbar.“