Trump kann Isaac Hayes‘ Urheberrechtsklage nicht abschütteln
Ein Richter hat einige Ansprüche zurückgewiesen, aber erklärt, dass die Behauptung, Trump habe Isaac Hayes' Song „Hold On, I'm Coming“ persönlich für Wahlkampfveranstaltungen ausgewählt, weiterverfolgt werden kann.
Wochen nachdem ein Bundesrichter entschieden hatte, dass der Nachlass von Isaac Hayes seine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Präsident Donald Trump weiterverfolgen darf, erließ derselbe Richter eine neue schriftliche Entscheidung. In der wies er einige Ansprüche aus der Klage ab. Aber die Behauptung hielt er aufrecht, Trump habe den Song „Hold On, I’m Coming“ „persönlich ausgewählt“, um ihn bei Kundgebungen zu verwenden.
Richter bestätigt Vorwürfe der unrechtmäßigen Nutzung von „Hold On, I’m Coming“
In seinem im Januar eingereichten Antrag auf Abweisung der Klage hatte Trump geltend gemacht, der Hayes-Nachlass habe keine rechtsverletzenden Handlungen vorgebracht. Keine, die ihn direkt in die Verantwortung nehmen würden. In der neuen Entscheidung des Gerichts, die am Freitag erging und Rolling Stone vorliegt, erklärte der US-Bezirksrichter Thomas Thrash, dies sei nicht der Fall.
Persönliche Auswahl des Songs durch Trump: Zentrale Anschuldigung
„Die Kläger behaupten, dass der Beklagte Trump das Werk ‚persönlich ausgewählt‘ habe. Dazu mindestens 133 Mal aufgeführt habe. Und diese Kundgebungen auf verschiedenen Medienplattformen aufgezeichnet und veröffentlicht habe“, schrieb Richter Thrash. ‚Der Beklagte Trump versäumt es zu erklären, warum die Behauptungen, er habe das Werk ‘persönlich ausgewählt‘, um es bei seinen Wahlkampfveranstaltungen zu spielen, nicht bedeuten, dass er dieses ausschließliche Recht verletzt habe. Das Gericht wird keine Ansprüche gegen den Beklagten Trump aus diesem Grund abweisen.“
Teilweise Erfolge für Trump: Abweisung einiger Nebenklagen
Der Richter bestätigte zwar die beiden wichtigsten Urheberrechtsverletzungsklagen. Er schränkte jedoch andere Aspekte der Klage ein. Was einen Teilerfolg für Trump darstellt. Der Richter wies die Klagen der Erbengemeinschaft wegen „falscher Werbung“ und „Recht auf Öffentlichkeit“ zurück. Und erklärte, es gebe nun keine Vorwürfe mehr, dass die Beklagten den Namen oder das Bildnis von Hayes verwendet hätten, als der Song gespielt wurde.
Isaac Hayes III äußert sich empört über respektlose Nutzung
Der Nachlass von Hayes hatte Trump im vergangenen Jahr verklagt und behauptet, seine Kampagne habe „Hold On“ entgegen dem Willen der Erben von Hayes bei Kundgebungen und in Videos verwendet. Der Sohn des Musikers, Isaac Hayes III, erklärte in einem Beitrag auf X, ehemals Twitter, dass seine Familie über die Verletzung verärgert sei.
Trumps Imageprobleme: Sexismus- und Rassismusvorwürfe
„Donald Trump repräsentiert mit seiner Respektlosigkeit und seinem sexuellen Missbrauch von Frauen sowie seiner rassistischen Rhetorik das Schlimmste an Integrität und Klasse“, schrieb er damals. „Wir werden uns nun sehr schnell mit dieser Angelegenheit befassen.“
Details der Klage: Urheberrecht, falsche Werbung und Persönlichkeitsrechte
Hayes, der 2008 verstorben ist, war Co-Autor des Stax Records-Klassikers, bevor dieser vom Duo Sam & Dave aufgeführt und veröffentlicht wurde.
Im Rahmen seiner schriftlichen Entscheidung vom Freitag wies Richter Thrash einen der Mitangeklagten aus dem Verfahren aus. Turning Point Action, Inc., bekannt als rechtsextreme, christlich-nationalistische Gruppe, wurde aus dem Verfahren aus Zuständigkeitsgründen ausgeschlossen. Der Nachlass von Hayes hatte zuvor seine Klagen gegen das Republican National Committee, die National Rifle Association und die American Conservative Union fallen gelassen.