Bob Dylan gewinnt Strafverfahren gegen Anwälte im Sex-Prozess
Berufungsgericht bestätigt Geldstrafen für Trittbrettfahrer. Vorwürfe waren „abscheulich und falsch“
Zur Verhandlung stand ein Missbrauchsfall in den Sixties. Nun hat Bob Dylan einen wichtigen juristischen Sieg errungen: Ein US-Berufungsgericht hat am 13. August Geldstrafen gegen zwei Juristen bestätigt, die eine spektakuläre, aber schnell zurückgezogene Klage gegen den Maestro angestrengt hatten.
Schwere Vorwürfe aus den 1960er-Jahren
2021 erhoben die Anwälte Daniel W. Isaacs und Peter J. Gleason im Namen einer anonymen Klägerin, genannt J.C., schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Dylan, die angeblich in den 1960er-Jahren im legendären Hotel Chelsea in Midtown Manhattan stattgefunden haben sollen.
Dylan hatte die Anschuldigungen seinerzeit harsch abgewiesen. Musikhistoriker zweifelten rasch an der Plausibilität der Vorwürfe. Auch weil der damalige Jungstar in der fraglichen Zeit nachweislich auf Tour war.
Klage wird zurückgezogen
Kaum ein Jahr später wurde die Klage fallen gelassen, nachdem Dylans Anwälte auf schwerwiegende Verfahrensmängel hinwiesen: Die Klägerin habe Beweismaterial gelöscht, und ihre Anwälte hätten sich mehrfach geweigert, die Beweiserhebung zu unterstützen.
Das Berufungsgericht lobte in seiner Entscheidung Dylans Anwälte dafür, dass sie durch eigene Nachforschungen herausfanden, dass wichtige E-Mails von der Klägerin zurückgehalten wurden. Die Richter betonten, dass diese Erkenntnisse trotz mehrfacher und „nachdrücklicher Warnungen“ des zuständigen Richters nur durch Eigeninitiative ans Licht kamen.
Gericht bestätigt Sanktionen gegen Anwälte
Die nun bestätigten Sanktionen gegen die Anwälte – 5.000 Dollar gegen Isaacs und 3.000 Dollar gegen Gleason – sind laut Dylans Team eher symbolisch und machten nur einen Bruchteil der Kosten aus, die durch die Abwehr der Vorwürfe entstanden seien.
Dylan wurde fast ein Jahr lang mit „abscheulichen und falschen Anschuldigungen“ konfrontiert, so seine Anwälte, während Isaacs und Gleason sich systematisch der gerichtlichen Aufklärung widersetzt hätten.
Anwälte weisen Vorwürfe zurück
In ihrer Verteidigung erklärten die Anwälte, sie hätten versucht, ihre „widerspenstige“ Mandantin zur Kooperation zu bewegen, und nannten die Strafe „offenkundig ungerecht“. Gleason kritisierte die Entscheidung als Ausdruck eines Systems, das großen Kanzleien wie Gibson Dunn – die Dylan vertrat – Vorteile verschaffe. Er kündigte an, weiter juristisch gegen das Urteil vorzugehen.
Dylans Anwalt Brian Ascher wies die Vorwürfe als „reine Verlierer-Rhetorik“ zurück und betonte, dass etwaige Interessenskonflikte mit der Kanzlei längst vom Gericht zurückgewiesen worden seien. „Mr. Dylan wurde fast ein Jahr lang mit den abscheulichsten Vorwürfen konfrontiert“, so Ascher. „Jetzt versuchen die Anwälte, sich ohne Konsequenzen aus der Affäre zu ziehen – das wird nicht gelingen.“