Chris Brown kämpft darum, Rihanna-Übergriff aus Hundebiss-Prozess fernzuhalten

Die Haushälterin, die 2020 angeblich von Browns Hund angefallen wurde, plant zwar nicht, seine Vorgeschichte mit Rihanna als Charakterangriff einzusetzen – behält sich das aber als Gegenbeweis vor.

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Chris Brown bittet einen Richter in Los Angeles darum, jeden Verweis auf seinen Angriff auf Ex-Freundin Rihanna aus dem Jahr 2009 aus seinem bevorstehenden Hundebiss-Prozess herauszuhalten – doch die Haushälterin, die ihn verklagt hat, macht dabei nicht mit.

In einem neuen Schriftsatz, den ROLLING STONE vorliegt, argumentiert die Haushälterin, Browns Antrag auf ein generelles Verbot sei „zu weit gefasst, verfrüht und rechtlich unzutreffend“ – er versuche, potenziell relevante Beweise zu unterdrücken, „ohne Rücksicht auf Zweck, Kontext oder den Verlauf des Verfahrens“.

Brown war im Februar 2009 verhaftet worden, nachdem er Rihanna in den frühen Morgenstunden vor der Grammy-Verleihung in einem geparkten Auto auf einer Straße in Los Angeles attackiert hatte. Laut Staatsanwaltschaft schlug er sie, würgte sie, biss sie und drohte ihr, sie umzubringen. Er bekannte sich schließlich in einem Anklagepunkt des schweren tätlichen Angriffs schuldig, entging damit einer Gefängnisstrafe, erhielt aber fünf Jahre auf Bewährung, 180 Tage gemeinnützige Arbeit und musste ein einjähriges Programm gegen häusliche Gewalt absolvieren.

Blanko-Verbot abgelehnt

In ihrem Gegenschriftsatz erklärt die Haushälterin, Browns „pauschaler Antrag“ auf ein vollständiges Verbot jeglicher Erwähnung des Rihanna-Übergriffs „setze zu Unrecht voraus“, dass sie ihn nutzen wolle, um seinen Charakter zu diskreditieren. Sie bezeichnet diese Annahme als „spekulativ“ und betont, sie würde das Thema nur dann ansprechen, wenn es nötig sei, um „irreführende Aussagen zu widerlegen“.

„Sollten die Beklagten oder ihre Zeugen in einer Weise aussagen, die den Beklagten als gewaltfrei oder ungefährlich darstellt, die Angst oder das Trauma der Klägerin herunterspielt oder ihre Glaubwürdigkeit aufgrund ihrer emotionalen Reaktion in Frage stellt, können frühere Handlungen als Beweismittel zur Widerlegung oder Gegendarstellung zulässig werden – auch wenn sie im Hauptvortrag der Klägerin nicht zulässig wären“, heißt es in dem Schriftsatz.

Der Prozess in dem seit Jahren verschleppten Fall soll nun am 15. Juni beginnen. Die Klägerin Maria Avila hatte ihre Klage 2021 eingereicht und behauptet, am 12. Dezember 2020 von einem Wachhund auf dem Grundstück des R&B-Stars im Stadtteil Tarzana angefallen worden zu sein.

Der Vorfall im Detail

Laut ihrer Klage trug Avila gerade den Müll raus, als ein großer brauner Hund sie „brutal“ attackierte und ihr Fleisch – und sogar Knochen – aus Gesicht und Arm riss, während sie „vor Schrecken schrie und um Hilfe rief“. Brown sei daraufhin nach draußen gekommen, habe über ihr gestanden und dabei telefoniert, und sei dann „vom Tatort geflüchtet“, während sie blutend auf der Einfahrt lag. Avila gibt an, sie habe einen Notfalleingriff benötigt und leide seither unter dauerhafter Entstellung, Nervenschäden und Sehverlust.

Brown hat den Fall jahrelang bekämpft, ebenso wie eine damit zusammenhängende Klage von Avilas Schwester Patricia, die sagt, sie sei nach draußen geeilt und habe ihre Schwester „blutüberströmt“ und schreiend vorgefunden. In Auszügen aus seiner Zeugenaussage, die dem Gericht vorliegen, erklärte Brown, er habe anfangs keine Schreie gehört und kein Blut gesehen; er habe das Grundstück erst verlassen, nachdem sein Manager ihn dazu aufgefordert habe und der Rettungsdienst bereits unterwegs gewesen sei.

Brown sagte aus, er sei im Obergeschoss gewesen, als er das Knurren seines Hundes Hades wahrnahm. „Das Knurren selbst hat mich aufgeschreckt und dazu gebracht, nach unten zu gehen“, erklärte er. Als er die Einfahrt erreichte, habe er die Haushälterin „mit dem Gesicht nach unten“ auf dem Boden vorgefunden.

Browns Aussage unter Eid

„Ich habe sie nicht angefasst. Ich habe mich hinuntergebeugt und nachgeschaut. Ich wollte sichergehen, dass sie atmet, und dann bin ich losgerannt, habe die Hunde weggebracht und dem Sicherheitsmann zugerufen, er soll rüberkommen“, sagte Brown unter Eid. Auf die Frage, woher er wisse, dass sie geatmet habe, antwortete er: „Ich konnte sehen, wie sich ihr Brustkorb hob und senkte.“

„Ich bin kein schlechter Mensch“, fügte er hinzu. „Ich habe kein schlechtes Gewissen wegen des Verlassens des Hauses – meine Sorge galt ihr, ich wollte sicherstellen, dass es ihr gut geht.“

Brown bestritt jede Beteiligung daran, Hades vor dem Eintreffen der Polizei zu entfernen, oder an der Entscheidung, einen Sicherheitsmann damit zu beauftragen, den Kaukasischen Schäferhund in den Humboldt County zu fahren, wo das Tier ausgesetzt wurde.

Avilas Version der Ereignisse

In ihrer eigenen Zeugenaussage vom Oktober 2023 schilderte Avila, dass der Hund ohne jede Vorwarnung über sie hergefallen sei. „Er hat mich im Gesicht, an der Hand und am Fuß gebissen – seine Zähne haben sich in meinen Fuß gebohrt“, sagte sie. „Ich habe es nicht kommen sehen, ich habe es nur gespürt – es war etwas sehr Großes.“ Sie gab an, nicht gesehen zu haben, wie Brown den Hund wegbrachte, glaubt aber, dass er den Notruf gewählt habe. „Ich habe nur das Auto gehört, das wegfuhr“, sagte sie. Außerdem widersprach sie Browns Behauptung, ihr sei gesagt worden, nicht ohne Erlaubnis nach draußen zu gehen.

Browns Anträge auf Ausschluss von Beweismitteln sollen bei einer abschließenden Statuskonferenz am 5. Juni verhandelt werden.