„Wet Reckless Deal“: Was Britney Spears bei der Anklage droht

Die Staatsanwaltschaft in Ventura County bietet dem Popstar einen milderen Vergleich an – vorgesehen für Ersttäter ohne Unfall oder Verletzte.

ROLLING STONE Badge
Empfehlungen der Redaktion

Britney Spears sieht sich einer Strafanzeige gegenüber, nachdem sie im März wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer angehalten und festgenommen worden war.

Am Donnerstag, dem 30. April, erhob die Staatsanwaltschaft in Ventura County, Kalifornien, gegen Spears eine Anklage wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss – ein Vergehen auf Misdemeanor-Ebene. Die Anhörung ist für Montag, den 4. Mai, um 9 Uhr PT angesetzt. Spears muss nicht persönlich erscheinen; ihr Anwalt kann in ihrem Namen auftreten.

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ventura County heißt es, man plane Spears einen sogenannten „Wet Reckless“-Deal anzubieten. Dieser Vergleich ist für Personen ohne Vorstrafen im Bereich Trunkenheitsfahrten vorgesehen, bei denen der Blutalkoholwert niedrig war und weder ein Unfall noch Verletzte zu verzeichnen sind.

Freiwilliger Reha-Aufenthalt

Die Staatsanwaltschaft betonte, diese Art von Einigung sei „üblich, insbesondere wenn eine Angeklagte aus eigenem Antrieb Schritte unternimmt, um zugrundeliegende Probleme anzugehen“ – etwa durch Rehabilitation oder Therapie. Spears hatte sich Anfang des Monats freiwillig in eine Reha-Einrichtung begeben.

Nimmt Spears den Deal an, kann sie sich des Fahrens unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss schuldig bekennen. Die Strafe dürfte 12 Monate auf Bewährung, Gebühren und Bußgelder, die Teilnahme an einem DUI-Kurs sowie die Anrechnung bereits verbüßter Haftzeit umfassen.

Ein Sprecher von Spears war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Festnahme in den frühen Morgenstunden

Polizeibeamte hatten Spears im März gestoppt, nachdem Meldungen eingingen, ein BMW fahre „in gefährlicher Weise mit überhöhter Geschwindigkeit“ – so ein Sprecher der California Highway Patrol damals gegenüber ROLLING STONE. Die Beamten gaben an, Spears habe „Anzeichen von Beeinträchtigung gezeigt und sich einer Reihe von Nüchternheitstests unterzogen“, woraufhin sie festgenommen wurde. Spears wurde gegen drei Uhr morgens in Gewahrsam genommen und kurz nach sechs Uhr wieder freigelassen.

Ein Sprecher von Spears hatte damals eine Erklärung herausgegeben: „Dies war ein bedauerlicher Vorfall, der absolut nicht zu entschuldigen ist. Britney wird die richtigen Schritte unternehmen und sich an das Gesetz halten – und hoffentlich kann dies der erste Schritt zu einer längst überfälligen Veränderung in Britneys Leben sein. Wir hoffen, dass sie in dieser schwierigen Zeit die Hilfe und Unterstützung bekommt, die sie braucht.“

Jon Blistein schreibt für den ROLLING STONE USA. Hier geht es zum US-Profil