Bundesgerichtshof entscheidet: Einbetten von Videos verletzt keine Urheberrechte

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetnutzer Videos einbetten dürfen – sofern der Rechteinhaber den Clip dafür freigegeben hat.

Das Einbetten von fremden Videos ist für viele Internetnutzer dank Sharing-Funktion eine gängige Praxis. Lange war jedoch nicht geklärt, ob es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass Videos eingebettet werden dürfen, wenn der Rechteinhaber sie frei zugänglich macht, also die Embed-Funktion aktiviert.

Durch das sogenannte Framing können Inhalte in fremde Webseiten eingebaut werden, das Video verbleibt jedoch auf der Ursprungsseite, zum Beispiel wie im konkreten Streitfall auf YouTube. Eine Firma, die Wasserfilter herstellt, hatte geklagt, weil zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten einen Clip auf deren Webseite eingebaut hatten.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beruft sich bei seinem Grundsatzurteil auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Dort wurde bereits 2014 ein Urteil gefällt, das Einbetten von freigegebenen Videos für rechtmäßig einstuft.

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