Tina Turner: Rechtsstreit mit „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ endet vor BGH

Dabei geht es nicht nur um ein Passauer Konzertplakat – sondern um die Frage, ob Kunstfreiheit über dem Recht am eigenen Bild und Namen steht.

Tina Turner befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Passauer Konzertveranstalter „COFO Entertainment“. Der bizarre Grund: Der Weltstar reklamiert Verwechslungsgefahr auf einem Konzertplakat. Die dort abgebildete Sängerin Dorothea „Coco“ Fletcher sei der 81-jährigen zum Verwechseln ähnlich. Das Publikum könnte deshalb fälschlicherweise davon ausgehen, dass es sich um eine Show mit der „echten“ Tina Turner handle – statt der Cover-Revue „Simply The Best – Die Tina Turner Story“.

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Unterschiedliche Urteile in verschiedenen Instanzen

Die Rock-Musikerin sieht sich also in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Rechtsstreit begann vor drei Jahren mit einer Klage. Im Januar 2020 gab das Landgericht Köln Turner Recht. Konzertveranstalter Oliver Forster ergänzte lediglich den Titel auf dem Plakat mit „Starring Dorothea Fletcher als Tina Turner“ und legte Berufung ein.

In seinem Sinne sprach das Oberlandesgericht Köln ein anderes Urteil. So bestehe zwar eine Ähnlichkeit zwischen „Coco“ Fletcher und Turner. Das Grundrecht der Kunstfreiheit schließe aber nicht nur die Werbefreiheit mit ein, sondern stehe auch über den Interessen der Sängerin, die weltweit über 180 Millionen Tonträger verkauft hat.

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Heute BGH am Zug

Heute urteilt der Bundesgerichtshof – und entscheidet damit über die durchaus bedeutsame Frage, ob Kunstfreiheit über dem Recht am eigenen Bild und Namen steht.

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