Cher: Sonny Bonos Witwe soll ihre 1 Millionen Anwaltskosten zahlen

Cher verlangt von Mary Bono die Zahlung von über 1 Million Dollar Anwaltskosten nach ihrem Sieg im Tantiemenstreit vor Gericht

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Cher fordert nach ihrem Sieg im jahrelangen Tantiemenstreit mit Mary Bono ein Bundesgericht auf, Sonny Bonos Witwe zur Übernahme ihrer Anwaltskosten in Höhe von rund einer Million Dollar zu verpflichten.

Antrag auf Anwaltskosten nach jahrelangem Rechtsstreit

In einem neuen Antrag auf Erstattung der Anwaltsgebühren erklären Cher und ihre Anwälte, Mary Bono müsse für die enormen Kosten aufkommen. Weil sie versucht habe, die Beendigungsregelungen des US-Urheberrechtsgesetzes zu „missbrauchen“, um sich auf Chers Kosten einen „ungerechtfertigten Vermögensvorteil“ zu verschaffen. Zudem habe Mary den Fall „über fünf Jahre in die Länge gezogen, indem sie offenkundig unvertretbare Rechtspositionen einnahm“.

Der zuständige Bundesrichter, der US-Bezirksrichter John A. Kronstadt, hatte bereits 2024 entschieden, dass Mary Bono ihre Befugnisse überschritten habe, als sie versuchte, mithilfe des Urheberrechtsgesetzes den 50-prozentigen Anteil an Son­nys Kompositionstantiemen zurückzufordern, der Cher im Scheidungsvergleich von 1978 zugesprochen worden war.

Scheidungsvertrag steht über Bundesurheberrecht

Der Richter stellte klar, dass das kalifornische Vertragsrecht, das für die Scheidung maßgeblich war, Vorrang vor den Beendigungsrechten des bundesstaatlichen Urheberrechts habe. Diese Entscheidung wurde im vergangenen Jahr rechtskräftig gemacht.

Im Scheidungsvergleich hatte Sonny Bono Cher einen Anteil von 50 Prozent an seinen Kompositionstantiemen für Hits wie „I Got You Babe“ und „The Beat Goes On“ übertragen. Zusätzlich erhielt Cher 50 Prozent an den gemeinsamen Tonaufnahmen des Duos.

Vorwurf der heimlichen Umleitung von Tantiemen

In Gerichtsunterlagen erklärten Chers Anwälte, Mary habe begonnen, Chers Tantiemen „heimlich“ an sich selbst und an weitere Erben Son­nys umzuleiten. Grundlage dafür seien Beendigungsanträge nach dem Urheberrechtsgesetz gewesen, mit denen Mary frühere Rechteübertragungen Son­nys an Musikverlage rückgängig gemacht habe, die andere von ihm gehaltene Kompositionen betrafen.

Chers Anteil sei jedoch unantastbar gewesen, so die Feststellung des Gerichts.

Deutliche Worte im neuen Antrag

„Die Beklagte argumentierte wiederholt und leichtfertig, dass ein Bundesgesetz, das ausdrücklich erklärt, dass es keine Rechte nach einzelstaatlichem Recht berührt, diese Rechte dennoch auslösche“, heißt es in dem neuen Antrag auf Anwaltskosten. „Cher hat in vollem Umfang obsiegt.“

Laut dem Antrag war Cher gezwungen, Anwaltskosten in Höhe von exakt 1.023.605,50 Dollar aufzubringen, um Mary Bonos „unzulässigen Versuch der Beendigung“ erfolgreich abzuwehren.

Reaktionen der Gegenseite und laufende Berufung

Mary Bonos Anwälte reagierten zunächst nicht auf eine Anfrage zu dem neuen Antrag. Zuvor hatten sie jedoch beantragt, dass keine der beiden Parteien Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtskosten haben solle.

Marys Anwalt Daniel Schacht hatte gegenüber ROLLING STONE erklärt: „Wir würdigen die Bemühungen von Richter Kronstadt in diesem Fall, sind jedoch der Ansicht, dass er das Recht bei der Beendigung von Urheberrechten falsch angewendet hat. Es ist wichtig, dass Urheber und ihre Erben die Rechte behalten, die der Kongress vorgesehen hat.“ Mary hat inzwischen Berufung gegen Kronstadts Entscheidung in Bezug auf die Verlagsrechte eingelegt.

Cher, Sonny Bono und das musikalische Erbe

Cher, heute 79 Jahre alt, wurde in den 1960er-Jahren an der Seite von Sonny Bono berühmt, bevor sie eine jahrzehntelange Solokarriere begann, die ihr einen Grammy, einen Oscar und einen Emmy einbrachte. Sonny Bono starb 1998 bei einem Skiunfall. Mary Bono übernahm anschließend die Verwaltung seines Nachlasses.

Die Musikverlagsverträge Son­nys wurden ab dem Jahr 2018 grundsätzlich für eine Beendigung nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig.

Ausgang offen – Anhörung im Februar

Obwohl Cher grundsätzlich berechtigt ist, Anwaltskosten zu beantragen, ist unklar, in welchem Umfang Richter Kronstadt dem Antrag stattgeben wird. In einem früheren prominenten Fall hatte er es abgelehnt, dem Nachlass von Marvin Gaye Anwaltskosten zuzusprechen, nachdem eine Jury entschieden hatte, dass „Blurred Lines“ von Robin Thicke und Pharrell Williams das Urheberrecht an Gayes Song „Got to Give It Up“ aus dem Jahr 1977 verletzt habe.

Eine Anhörung zu Chers Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten ist für den 23. Februar angesetzt.