Der Fall Ulmen/Fernandes wird zur Schlacht ums drastischere Recht
Der Anwalt von Collien Fernandes will unbedingt eine Anklage in Spanien erreichen.
Der Anwalt von Collien Fernandes hat Berufung gegen die Verweisung ihres Verfahrens gegen Christian Ulmen von Spanien nach Deutschland eingelegt, um die Zuständigkeit der spanischen Justiz zu wahren.
Das Gericht auf Mallorca hatte zuvor entschieden, das Verfahren nach einer dort eingereichten Strafanzeige der Moderatorin und Schauspielerin gegen ihren Ex-Mann an die deutsche Justiz abzugeben.
Argumentiert wird, dass die spanische Justiz für die in Palma erstattete Anzeige von Fernandes nicht zuständig sei und das Verfahren an die Justiz in Deutschland übergeben werde. Es handle sich um deutsche Staatsbürger und viele Beweise seien auf Deutsch, begründete das Gericht den noch nicht offiziellen Vorgang. Zudem hätten die meisten der behaupteten möglichen Straftaten ihren Schwerpunkt in Deutschland gehabt. Die Richterin in Mallorca folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Collien Fernandes wirft Christian Ulmen vor, sie körperlich bedrängt zu haben und im Internet ihre Identität für sexualisierte Interaktionen gestohlen zu haben. Die Anzeige stellte die 44-Jährige nach eigenen Angaben bewusst auch deshalb in Spanien, weil hier mit Bezug auf vor allem digitale sexualisierte Gewalt ein strikteres Strafrecht greift. Ulmens Anwalt stellte klar, es handle sich um eine einseitige Darstellung falscher Tatsachen.
Welches Gericht ist wirklich zuständig?
Während das Gericht auf Mallorca den Schwerpunkt der Vorwürfe aufgrund der Beteiligten in Deutschland sieht, deutet der juristische Kampf also auf ein Ringen um den vorteilhafteren Gerichtsstandort hin. Das nennt man in der Fachsprache auch Forum Shopping (übersetzt „Gerichts-Einkaufsbummel“). Darunter versteht man das gezielte Ausnutzen verschiedener Gerichtszuständigkeiten, um einen Rechtsstreit vor das für die eigene Seite günstigste Gericht zu bringen.
Juristische Parteien wählen ein bestimmtes Gericht häufig aus folgenden Gründen: Entweder wendet es eine Rechtsordnung an, die der klagenden Partei mehr Rechte oder höhere Entschädigungen zuspricht. Auch Unterschiede in der in den Ländern oft unterschiedlichen Beweisführung können eine Rolle spielen, zudem die Dauer von Verfahren oder die damit verbundenen Kosten. Außerdem gilt, dass ein Urteil aus einem bestimmten Land sich unter Umständen leichter international durchsetzen lässt.
Was heißt das nun konkret für den Fall Ulmen/Fernandes? Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das spanische Strafrecht enthält spezifische Vorschriften für digitale Belästigung und die unbefugte Nutzung von Identitäten in sozialen Netzwerken, die über das deutsche Recht hinausgehen. In Spanien drohen bei einer Verurteilung für die vorgeworfene „digitale Gewalt“ teilweise empfindlichere Strafen als in Deutschland, wo solche Taten oft nur als Beleidigung oder Nachstellung (Stalking) gewertet werden können.
In Deutschland ist dies anders, hier bestehen derzeit Schutzlücken. Das heißt, dass das deutsche Strafrecht bei Fällen von „virtueller Vergewaltigung“ derzeit noch keine einheitlichen Rechtsgrundlagen aufweist, weswegen oft unterschiedliche Tatbestände behandelt werden, obwohl es sich um vergleichbare Taten handelt. Diese Schutzlücken für Opfer, die eine strafrechtliche Verfolgung erschweren, will Fernandes durch den Gang vor ein spanisches Gericht umgehen.
Der Promi-Fall zeigt nüchtern betrachtet allerdings, dass Forum Shopping im Strafrecht schwieriger umzusetzen ist als im Zivilrecht, da das „Tatortprinzip“ und der Bezug zum Lebensmittelpunkt hier schwer wiegen. Allein durch den Versuch, die mutmaßlichen Straftaten in Spanien anzuzeigen, gelang es Fernandes allerdings, eine Diskussion in Deutschland über eine Verschärfung des Strafrechts anzustrengen.
Potsdam (auch) mutmaßlicher Tatort
Rechtlich ist das Forum Shopping im Fall Fernandes/Ulmen, wenn sich an dem Vorgang nichts mehr ändert, allerdings vorerst gescheitert. Das Gericht auf Mallorca hat sich formal für unzuständig erklärt und das Verfahren nach Deutschland verwiesen. Hier hatte zunächst die Staatsanwaltschaft in Itzehoe wegen des Anfangsverdachts der Nachstellung Ermittlungen begonnen. Mittlerweile wurde die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft Potsdam übernommen. Die Zuständigkeit liegt hier, da das Paar vor seinem Umzug nach Mallorca in Potsdam lebte und dort ein Teil der mutmaßlichen Taten begangen worden sein soll.
Ein Erfolg der Berufung, wie sie nun von Collien Fernandes‘ Anwalt gesucht wird, ist jedoch ungewiss, da die Bindung an Deutschland, darunter eben die Nationalität der beiden Schauspieler, ihre Wohnsitze sowie die Sprache der Beweismittel, juristisch sehr stark ist.