Copyright-Gesetz zwingt Apple Records zur Veröffentlichung von 59 Beatles-Songs

Apple Records veröffentlicht 59 Outtakes, Demos und BBC Sessions der Beatles – womöglich, um weiterhin die Rechte an den Aufnahmen halten zu können.

Apple Records wird am Dienstag kommender Woche (17. Dezember) 59 Beatles-Songs veröffentlichen. Darunter vier Versionen von „She Loves You“, drei Outtakes von „There’s A Place“ und Stücke, die die Band anderen Künstlern zur Aufnahme gegeben hatte. Jedes dieser 59 Lieder, die meisten davon Outtakes, Demos und BBC Sessions, waren zuvor ausschließlich auf Bootlegs erhältlich.

Laut Nachfrage des „Guardian“ wollte Apple Records sich nicht zu den Gründen für die Veröffentlichung äußern. Beatles-Experte Roger Storno nimmt an, dass die Firma die Songs gar nicht herausbringen wollte – sondern sich zu diesem Schritt gezwungen sah, damit man die Rechte an diesem Katalog behalte. Diesem Schritt läge eine Änderung im EU-Recht für Urheberrecht zugrunde. Dieses Gesetz legt fest, dass jede Musik 50 Jahre nach ihrer Aufnahme der Öffentlichkeit frei verfügbar werden müsse. So wie im Fall der Beatles-Sessions, deren Alter nun 50 Jahre zurück liegt.

Die nun zwangsweise veröffentlichte Beatles-Song-Rutsche war kein Präzedenzfall. Im Januar veröffentlichte Sony Music ein 4-CD-Set mit 86 Bob-Dylan-Stücken. Die Plattenfirma war damit im Reinen: Der Untertitel der Sammlung lautete „The Copyright Extension Collection Vol 1.“

Beatles-Fan Storno bewertete die Beatles-Songs für den „Guardian“ als durchschnittlich. Apple mache lediglich Lieder verfügbar, die jeder schon durch Bootlegs kenne, sagt er. Kenner würden sich über Erstveröffentlichungen freuen, die nicht verbreitet sind: Etwa das nur einmal live gespielte „Carnival Of Light“ oder die 28-Minuten-Version von „Helter Skelter“.

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